eben nur durch Zertlieiluug von Bauernland befriedigt werdenkonnte, und die Ursache des Schwindens des Bauernlandes,selbst da, wo es nicht vom Grofsgrundbesitz aufgekauft wurde,somit in der Geschlossenheit des letztem läge!
Allein noch, etwas Anderes ist nöthig, um die Unvernunftdieser Logik zu erklären. Zur Zeit des Freiherrn vom Stein— nach der Schlacht bei Jena — redete man nicht davon,dafs es der preufsische Adel sei, der den preufsischen Staatin der Vergangenheit geschaffen habe und dessen Interessendaher besondere Berücksichtigung verdienten; denn der Ge-danke lag zu nahe, dafs die Klassen, die bisher im Staatedie ausschlaggebenden gewesen, wenn sie in der Vergangen-heit seine Gröfse verursacht, dann auch in der Gegenwartsein Zusammenbrechen verschuldet hatten. Daher wurde dasPrivileg des Adels, welches ihn ausschliefslich zum Besitzvon Kittergütern berechtigte, aufgehoben. Seitdem haben dieGüter in Preufsen zum gröfsten Tlieile ihren Besitzer nichtnur einmal, sondern mehrmals gewechselt, und eine sehrgrofse Anzahl der preufsischen Güter befindet sich heute inder Hand von Familien, welche zur Zeit, da der Ritterguts-besitzer den preufsischen Staat gemacht haben soll, gar nichtim Stande waren, ein Rittergut zu besitzen 4 ). Trotzdem redetman heute stets von den Verdiensten, welche die ostelbischeRitterschaft sich um den preufsischen Staat erworben, Ver-dienste, welche es absolut ausschlössen, sie zur Bedeutungs-losigkeit des Adels in andern deutschen Ländern herabsinkenzu lassen. Es sind die Gelehrten, welche diese Phrase er-funden haben, und es entbehrt nicht eiuer gewissen Komik,sie oft mit besonderem Nachdruck von denen wiederholt zuhören, die selbst zu den Homines novi unter den Ritterguts-besitzern gehören. Dies aber ist die heute in den maß-gebenden preufsischen. Kreisen herrschende Lehre, und das
4 ) So befanden sieh beispielsweise in Pommern vor 100 Jahren nur 83Rittergüter, d. h. 6 pCt. der damaligen Zahl, in Händen bürgerliche] 1 Be-sitzer; heute befinden sich 11C9, d. h. 45,1 pCt. der heutigen Zahl in bürger-lichen Händen. Vgl. R. Meyer a. a. 0. S. 49 ff.