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Die Agrarreform in Preussen / von Lujo Brentano
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ist es, was nicht nur das Ungereimte des logischen Raisonne-ments über die Ursachen der Grundbesitzvertheilung im ost-elbischen Deutschland , sondern auch die neueste Entwicklungder preufsischen Agrarreform erklärt. Wenden wir uns nun-mehr zur Betrachtung der letztem.

Die Klagen der Patrioten über die fortschreitende Min-derung des selbständigen Bauernstandes fanden keinen Wider-hall bei dem Großgrundbesitz, so lange die ostelbische Land-wirthschaft der Vortheile der steigenden Konjunktur sicli er-freute. Nicht als ob man damals öffentlich anerkannt hätte,dafs die Konjunktur für die Landwirthschaft eine glänzendesei. Dies hat der ostelbische Grundbesitz selbst zu der Zeitnicht getlian, als die Getreidepreise den höchsten Stand indiesem Jahrhundert erreicht hatten; selbst 1873 klagte man 5 ),der Landbau ernähre den Bebauer nicht mehr. Trotzdem187175 der Weizenpreis 235,2 Mk. und der Roggenpreis179,2 Mk. die Tonne betrug, war man unzufrieden. Man hattedie Beseitigung der alten feudalen Verfassung eben nochimmer nicht verschmerzt. Noch immer herrschte derselbeGeist, der am 2. November 1811 die Gutsbesitzer des stolpi-schen Kreises in einer Eingabe an den König erklären liel's 6 ):Unsere Güter werden für uns eine Hölle werden, wenn un-abhängige bäuerliche Eigenthümer unsere Nachbarn sind.Man wollte daher auch von der Dotirung von Arbeitern mitLand zum Zweck der Vergröfserung der Zahl der Grundeigen-thümer nichts wissen, da die so Dotirten nicht mehr auf dieGüter zur Arbeit kämen; dagegen verlangte man von dieserSeite die Wiedereinführung der bei der Beseitigung des feu-dalen Verhältnisses im Jahre 1850 für die Zukunft verbotenenErbpacht 7 ). Indefs noch verhielt die Regierung sich ab-

5 ) Der Abgeordnete von Oven im preufs. Abgeordnetenhause am21. Dezember 1873. Desgleichen Graf Udo Stolberg im Herrenhause am19. März 1875.

6 J Vgl. G. F. Knapp, die Bauernbefreiung und der Ursprung der Land-arbeiter in den älteren Theilen Preufsens. II 274.

7 ) Vgl. Schriften des Vereins für die Sozialpolitik, XXXII S. 60.