Denn Marx geht vollständig irr, wenn er stets vondem „unabhängigen Handwerker" als von dem Rechtsvor-gänger des heutigen gewerblichen Arbeiters spricht"). SeinRechtsvorgänger war der Geselle des Handwerksbetriebs, derKnecht der mittelalterlichen Zunft und der Vorgänger diesesder Hörige des Fronhofs. Desgleichen war der Rechts-vorgänger des heutigen landwirtschaftlichen Tagelöhnersnicht der unabhängige Bauer, sondern der Unfreie, der demGrundherrn für Ueberlassung des Grundstücks Abgaben undDienste leistete; und selbst zur Zeit der kommunistischen Wirthschaftsorganisation der Stämme, die an der Schwelleunserer Wirthschaftsgeschichte steht, war es, wie Tacitus vonden alten Germanen erzählt und wie die modernen Ethno-graphen von den Völkern auf ähnlich tiefer Culturstufe be-richten, nicht der freie Mann, der den Acker bestellte, son-dern dies thaten die kriegsgefangenen Sklaven, die Frauenund Greise; bevor aber aus der Familie der Stamm sichentwickelt hatte, waren es die untergeordneten Familien-glieder, welche sür die Familie und das Familienhauptarbeiteten. Zu keiner Zeit also erhielt der Arbeiter dasganze Erzeugniß der Production, und mit Recht, denn erhätte sonst mehr erhalten, als ihm gebührt hätte. Ihm ge-bührte nur Entgelt seiner Arbeitsleistung. Das Productdagegen gehörte und gebührte stets dem, der die Arbeits-leistung mit anderen Productionselementen zu einem neuenProducte verband. Nur da, wo dies seitens des Arbeitersselbst geschah, konnte das Product ihm daher zufallen. Daerhielt er es aber nie als Arbeiter, sondern in seiner Eigen-schaft als selbständiger Betriebsunternehmer. Als Arbeitererhielt er nie mehr als die Vergeltung für das, was er
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Über die Ursachen der heutigen socialen Noth [sozialen Not] : ein Beitr. zur Morphologie d. Volkswirthschaft ; Vortr. gehalten beim Antritt d. Lehramts an d. Univ. Leipzig am 27. Apr. 1889 / von Lujo Brentano
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