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gedachte Solinger Industrie und die Straßburgcr Hosenstrickerci) — trittdie Hausindustrie im 16. Jahrhundert auf, wie es scheint, zunächst beiden Gewerben, die sich gegenseitig in die Hände arbeiten und für derenAusübung die Frauenkrast ausreicht. Der erstere Umstand führt darauf,die Kundenarbeit fallen zu lassen, der letztere verleitet dazn, das Principder ausschließlichen Beschäftigung Zünftiger auszugeben. Daneben abermachen sich von vornherein andere Momente nicht minder wichtiger Artgeltend — die Verarmung einzelner zünftiger Meister und die Erschwerungdes lokalen Absatzes wegen großer Concnrrenz. Alle diese Umstände zu-sammen führen den Kaufmann als Kapitalbesitzer darauf, sich des Hand^wcrkerS zu bemächtigen und ihn von sich abhängig zu machen" — so istdies mehr eine Beschreibung von Symptomen als eine Erklärung. Alledie hier angeführten Momente hätten, wenn sie die durchschlagenden ge-wesen wären, schon viel früher zur Entstehung des hausindnstriellcn Be-triebs in den betreffenden Gewerben führen müssen, denn sie waren alleschon früher gegeben. Was war die Ursache, daß sie gerade damals vondem Kapitalbesitzer dazu benutzt wurden, sich des Handwerkers zn be-mächtigen?
17) Vgl. Mascher, Das deutsche Gewcrbewescn von der frühestenZeit bis ans die Gegenwart. Potsdam 1866. S. 309. .Mährend Eng-land bis dahin von Deutschland Tücher und wollene nnd leinene Zeugebezogen hatte, führte dasselbe gegen die Mitte des 16. Jahrhunderts be-reits mehr als 150 (M Ballen Zeuge dahin ein, zu deren Anfertigunges die beste Wolle aus Deutschland bezog." In Folge dessen im Augs-burger Reichstagsabschiede von 1555 das Gebot, daß die Wolle in Deutsch-land behalten und von den Tuchmachern und Wollwebcrn erkauft, ver-arbeitet und verbraucht werden sollte, damit die inländischen Wollwebcrhinreichendes und billiges Material Hütten nnd im Stande wären, dieEinsuhr fremder, billiger Tnche Paralysiren zu können ?c. „Da derKaiser aber nicht die Mittel hatte, diese Anordnung durchzuführen, fowurde sie 1559 wieder aufgehoben und in dem Reichstagsabschiede von1566 bemerkt, daß es rücksichtlich des Wollkaufs nicht möglich sei, fürganz Deutschland eine allgemeine Verordnung zu erlassen. Dagegen er-hielten die einzelnen Reichskreise die Anweisung, besondere Verfügung zutreffen. In Folge dessen ging jenes Verbot in die Gesetzgebung der ein-zelnen Länder über", anch hier ohne Erfolg, vgl. Maschcr a. a. O.
18) Vgl. z. B. in dem von Karl Marx und Friedrich Engels ver-faßten „Manifest der kommunistischen Partei " folgende Ausführung: „Die