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Die Anfänge des modernen Kapitalismus : Festrede gehalten in der öffentlichen Sitzung der K. Akademie der Wissenschaften am 15. März 1913
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Jahre 1006, gerichtet an König Robert von Frankreich ; 1 ) sein Inhalt stimmtüberein mit dem einer Predigt eines Bischofs von Cambrai aus dem Jahre1024. 2 ) In Beiden wird ausgeführt: Die Laien bestehen aus Personen vonzweierlei Stand. Der Adlige und der Hörige stehen nicht unter demselbenGesetze. Die einen werden durch keinerlei Gesetz eingeschränkt. Krieger,Schutzherrn der Kirche, verteidigen sie Große und Kleine des Volks. Derandere Stand ist der der Hörigen. Diese Rasse besitzt nichts als ihre Arbeit.Sie liefert der anderen Nahrung und Kleider. Der Freie kann ohne denUnfreien nicht leben. Außerdem gibts noch die Geistlichen. Sie dankenden Kriegern, daß sie frei von Sorgen ihre Seele zu Gott erheben können,und den Bauern, daß sie die leibliche Nahrung nicht entbehren. Dafür er-heben sie die Bauern durch Gebet zu Gott, und in gleicher Weise betensie für die Krieger, daß ihnen die Sünden, die sie mit den Waffen begehen,verziehen werden.

Triplex ergo Dei domus est, quae creditur una.

Nunc orant, alii pugnant, aliique laborant.

Daß der Begriff vocatio, Beruf, zuerst für die Geistlichkeit aufgekom-men ist, habe ich schon gesagt. Dann, als mit dem Schwinden der Gemein-freiheit der Reiterdienst an die Stelle der allgemeinen Wehrpflicht der Freiengetreten ist, hat sich das Waffenhandwerk als Beruf im Sinne sowohl vonStand als auch von umgrenztem Arbeitsgebiet herausgebildet. Es entstandendie Ritter, quales, sagt Adalbero, constringit nulla potestas. Sie lebten vonKrieg und innerer Fehde, namentlich von letzterer, und in rücksichtsloserErwerbsgier suchte der eine dem anderen so viel zu nehmen und ihn zuschädigen, als er vermochte. Da hat die Kirche diese rücksichtslose Kon-kurrenz zu bändigen gesucht, indem sie dem Waffenhandwerk eine religiöseWeihe gab; sie setzte dem Ritterstand die Erfüllung gewisser Berufspflichten,als eine von Gott gestellte Aufgabe, insbesondere den Schutz des Rechts,die Beschützung der Schwachen und die Verteidigung der Kirche. 3 ) Endlichkamen die Hörigen. Sie waren ein Stand, in den sie durch Gottes Fügungversetzt waren, hatten aber kein umgrenztes Arbeitsgebiet im Sinne einervon Gott gestellten Aufgabe; was ihre Arbeit bestimmte, waren die Mandateihrer Herren. Sie hatten also keine vocatio im Sinne von freiem Beruf.

*) Adalberonis episcopi laudunensis carmen ad Rodbertum regem Francorum,in Rerum Gallicarum et Francicarum scriptores. XVII. Parisiis 1760, pp. 69, 70.

2 ) Siehe Gesta episcoporum Cameracensium in Mon. Germ. Hist. Script.VII 485.

3 ) Siehe bei K. H. Frhrn. Roth von Schreckenstein , Die Ritterwürde undder Ritterstand. Freiburg i. B. 1885, den Abschnitt kirchliche Einflüsse u. a. a. O.

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