Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen . 159
Vermittlung ihres Herrn. Er räumte diesem eine Quasi-Sou-veränität auf seinem Gebiete ein und dieser zögerte nicht,sie in seinem Interesse zu gebrauchen. Der heilige Augustinerwähnt öfters des fundus als einer Bildung, der Unab-hängigkeit und eigenes Leben zusteht 1 ).
Einen Teil der Domanialgüter bewirtschaftete derKaiser in eigener Regie, durch Verwalter, vor allem Be-sitzungen, auf denen sich Paläste, große Webereien, Ziege-leien oder ähnliche industrielle Anlagen befanden. Derweitaus größte Teil der Domänen war indes verpachtet,in der Regel in Großpacht an Senatoren. Hie und dakommen auch Kleinpächter vor. Allein da war die Er-hebung der Pachtgelder an Unternehmer vergeben. Diesführte dazu, daß die Kleinpächter zu Afterpächtern dergroßen Kapitalisten wurden. Ein solcher Großpächter hießConduktor. Die conductores waren große Herren, Offi-ziere, comites consistoriani, viri senatoriae fortunae. An sichstanden sie unter den Finanzbeamten des Kaisers, den pro-curatores. Indes procuratores und conductores scheinen weitmehr unter einer Decke zusammengewirkt zu haben, als daßjene eine wachsende Kontrolle über diese geübt hätten.
Gleichviel aber, welches deren Verhältnis im einzelnenFalle gewesen war, die Stellung des tatsächlichen Inhabersdes saltus war nahezu allmächtig.
Er hatte, wie schon dargelegt, innerhalb des Gebietesdes Saltus die niedere Gerichtsbarkeit, wenn auch nicht dieKriminalgerichtsbarkeit. Kriminalfälle gehörten vor denkaiserlichen Statthalter.
Er war ferner, wie gesagt, die Steuerbehörde. Erhatte die Veranlagung der Steuer und die Steuern an dieStaatskasse abzuführen.
Er ernannte die Geistlichen, und oft brachte er ver-möge seiner Kirchengewalt den Grundsatz cujus regio illiusreligio zur Geltung.
1) Vgl. Ep. 43 c. 24 (Migne, Patr. lat. XXXI11): „parcojam dicere singularum par Africam regionum et civitatem etfundorum tyrannicas potentates.“