160 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen .
So finden wir in den Händen der römischen Groß-grundbesitzer der Kaiserzeit eine Fülle von Befugnissen,ähnlich wie wir sie in den Händen der späteren feudalenGrundherren finden. Wie diesen, finden wir ferner, daßjenen schon mitunter ein Marktrecht verliehen wird. Durchdie Marktgerechtsame wurde das Gut ein soziales Zentrum,wie sonst die Städte. Damit erhielten die Produkte desGuts bequemen Absatz. Auch diente der Markt zur Ver-sorgung der kleinbäuerlichen Umgebung mit den Produkten,die sie nicht selbst erzeugten.
Dazu kam, daß dieser Grundherrschaft zum Teil dasPrivileg, keine Rekruten zu stellen, verliehen war; sie zahltedann eine Ablösungssumme. Dies gilt für kaiserliche wiefür senatorische Besitztümer. Es war dies eine Attrak-tion der Grundherrschaft. Wenn es im späteren Mittel-alter hieß, Stadtluft macht frei, so zu Anfang der römi-schen Grundherrschaft: Landluft macht frei. Man zogdahin, um den Lasten der römischen Munizipalverfassungzu entrinnen. Dies aber nur zu Anfang. Bald anders.
Ich habe soeben gezeigt, wie einflußreich die Stellungdes Inhabers eines saltus gewesen ist. Als Amtsperson,in der eine Fülle von Befugnissen sich konzentrierte, konnteer auf das Wohl und Wehe des ihm untergebenen Koloneneinen weitgehenden Einfluß üben.
Wir werden nun kennen lernen, in welcher Weise siediesen Einfluß benützt haben.
Vorher, wer waren diese coloni?
Die Frage zerfällt in zwei Teile, in die nach dem öko-nomischen Ursprung des Kolonats und in die nach seinemhistorischen Ursprung.
Die erstere habe ich bereits beantwortet: der Kolonathat seinen Ursprung in dem Anwachsen des Großgrund-besitzes und der damit entstehenden Unmöglichkeit, dienötigen Arbeitskräfte zu beschaffen, sowohl zur Bestellungentfernt liegender Äcker, als auch zur Bestellungszeit,namentlich aber zur Erntezeit. Da es nicht angeht, entferntliegende Felder durch Sklaven ohne Aufsicht bestellen zulassen, und da es ferner zu teuer wäre, die zur Bewirt-