Die klassische Nationalökonomie
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dieser zwar erwähnten, aber so folgelos gelassenenMomente des „Landesüblichen und Zeitgemäßen“ derLebenshaltung die Bedeutung zukam, alles zu be-seitigen, was in dem sogenannten ehernen Lobngesetzbisher als grausam erschien. Denn jenes „Landes-übliche und Zeitgemäße“ ist selbstverständlich nichtsAbsolutes, sondern etwas Historisches. Jede Lohn-erhöhung und jede Verkürzung der Arbeitszeit, welchevon den organisierten Arbeitern durchgesetzt wird undeinige Dauer hat, führt zu seiner Erhöhung, d. h. alsozu einer gesitteteren Lebenshaltung und zu einemsteigenden Anteil der Arbeiter an der fortschreitendenProduktivität ihrer Arbeit. Es ist also völlig irrig, wennLassalle alle Versuche, auf Grundlage der bestehendenOrdnung die Lage der Arbeiter zu heben, mit Rücksichtauf das eherne Lohngesetz als illusorisch verhöhnt,wenn er z. B. von den Konsumvereinen sagt, daß sienur zu Lohnherabsetzungen entsprechend den gemachtenErsparnissen den Anlaß gäben. Vielmehr ermöglichtenumgekehrt die Überschüsse über den bisherigen Bedarf,die sie dem Arbeiter lieferten, häufig erst den nach-haltigen Bestand jener Arbeiterorganisationen, mittelstderen dauernd höhere Löhne und kürzere Arbeitsstunden,damit eine bleibende Steigerung der Lebenshaltung unddamit ein größerer Anteil der Arbeiter an der fort-schreitenden Gesittung erkämpft wurde. Die Möglich-keit solcher Lohnsteigerungen aber erklärt sich daraus,daß den andrängendenArbeiternebennichtdas„Kapital“gegenüberstand, das, in seiner Größe durch ein un-abänderliches Fatum festgestellt, unter die vorhandeneMenge verteilt wurde, sondern eine Anzahl von Arbeit-gebern, welche, solange sie nur Aussicht auf Gewinnhatten, die Größe der Kapitalien, welche sie auf dieLohnzahlung verwandten, nach der Notwendigkeit,größere oder geringere Löhne zu zahlen, bemaßen. ln