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Der wirtschaftende Mensch in der Geschichte : gesammelte Reden und Aufsätze / von Lujo Brentano
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Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte

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nur auf den den Großhändlern zuerkannten Rang anman denke an die vielfach fürstliche Stellung vielermittelalterlicher Kaufleute, namentlich in den italie-nischen Städterepubliken, um jedweden Handels-gewinn eines venezianischen Nobile, eines Strozzi oderMedicäers als berechtigt erscheinen zu lassen.

Sodann: Thomas hielt an dem Prinzip fest, daßzum gerechten Preise gehöre, daß Güter von gleichenBeschaffungskosten gegeneinander vertauscht würden.Allein hiervon ließ er eine Ausnahme zu. Der Ver-käufer soll mehr nehmen können, wenn die Ware, dieer verkauft, für ihn mehr wert ist, als ihren Be-schaffungskosten entspricht; denn ohne solche Mehr-forderung würde er Schaden erleiden, den ihn nie-mand zumuten könne. In diesem Falle also dürfe sieteuerer verkauft werden, als sie an sich wert sei,wiewohl sie nicht teuerer verkauft werde, als sie demwert sei, der sie besitze J ). Damit hielten die sub-jektiven Preisbestimmungsgründe ihren Einzug, um

in welchem Maße die Standesberechtigung die Anschauungen desmittelalterlichen Volkes beherrschte. In welchem Maße das imText Vorgetragene mit der Deutung, welche die späteren Schola-stiker der thomistischen Lehre gaben, übereinstimmt, zeigt dervon Roscher, Geschichte der Nationalökonomik in Deutschland,S. 1820, vorgeführte Vizekanzler der Pariser Universität undspätere Wiener Professor der Theologie Heinrich von Langenstein ,nach dessen Lehreder einzelne die richtige Preishöhe seinerWare danach berechnen kann, daß er seinen Stand fortführenund sich in demselben angemessen ernähren möge. Ja nochnach dem Dreißigjährigen Kriege hat der Ingolstädter ProfessorMantz dem Gläubiger einen Anspruch auf Rückzahlung seinerForderungen nur insoweit zuerkannt, als dem Schuldner dadurchnicht die Mittel zu einem standesgemäßen Lebensunterhalte ent-zogen wurden, und zwar nahm mit jeder etwaigen Standeserhöhungdes Schuldners der Anspruch des Gläubigers ab. Vgl. Ein neu,nützlich und lustigs Colloquium von etlichen Reichstagspunkten,herausgg. von E. Gothein. Leipzig 1893 S. 16.

*) Summa Theol. 2 2 qu. 77 art. 1,