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seinem Vaterlande fehlen, und er den Gewinn, den erdabei zieht, anstrebt, nicht um seiner selbst willen,sondern als Lohn seiner Arbeit').
Indem der hl. Thomas die Erhaltung des Hausesaus dem Handelsgewinn als eines der ehrenvollen odernotwendigen Ziele des Handels anerkannte, war derAusweg zur Anerkennung dessen, wozu die wirtschaft-liche Entwicklung geführt hatte, gegeben. Denn wennThomas auch nur einen mäßigen Gewinn, der nichtum seiner selbst willen, sondern als Lohn der auf denHandelsbetrieb verwendeten Arbeit erstrebt wird, alsberechtigt anerkennt, so hat doch die Fortentwicklung,welche die Lehre vom gerechten Preise fand, das Toreröffnet, durch welches tatsächlich die Berechtigungjedweden Gewinns ihren Einzug halten konnte.
Die Lehre der Scholastiker über gerechten Preisenthält nämlich zwei Neuerungen.
Die eine ist folgende : Der gerechte Preis ist demhl. Thomas und der Scholastik nach wie vor der denBeschaffungskosten entsprechende Preis, und die Be-schaffungskosten werden wesentlich durch das bedingt,was zum Lebensunterhalt des Arbeiters nötig ist. "W asaber bedeutete dies im Mittelalter ? Die Kirchenväterwaren wie das römische Hecht von der natürlichenGleichheit der Menschen ausgegangen. Im Mittelalterdagegen herrschte Standesverschiedenheit mit ver-schiedenem Standesrecht, und das Recht des Standes,dem einer angehörte, bestimmte die einem jeden zu-stehende Lebenshaltung, diese das Maß dessen, waszum Unterhalt seines Hauses nötig war, und somit dieGröße des ihm erlaubten Gewinns * 2 ). Es kam also
*) Ibidem art. 4.
2 ) Vgl. W. J. Ashley, Englische Wirtschaftsgeschichte, deutschvon R. Oppenheim. Leipzig 1896 I. § 16, S. 142, 151. II 418 ff.Die von Ashley angeführten Stellen aus Chaucer und Wyclif zeigen,