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seit das Christentum vom Staate anerkannt wurde.Damit fand eine doppelte Änderung im Christentumstatt. Man schätzt die Christen im Römerreich z. Z.Konstantins auf ungefähr ein Drittel der damaligenBevölkerung; nachdem das Christentum Staatsreligiongeworden, traten ihm ziemlich schnell auch die übrigenbei, die nicht aus innerem Antrieb, sondern aus welt-lichen Motiven dazu veranlaßt wurden; damit tratjene die Verachtung der irdischen Güter lehrendeRichtung von selbst in den Hintergrund. Sodannwurde die Kirche mit ihrer Verstaatlichung aus einerstaatsgefährlichen Religion eine Stütze der staatlichenOrdnung. Die eigentums- und reichtumsfeindlichenLehren aber vertrugen sich nicht mit der bestehendenStaats- und Gesellschaftsordnung, und gar bald zeigtesich dies auch darin, daß die Kirche eben als ein Trägerdieser allenthalben der reichste Eigentümer wurde.Allein damit verschwand die alte Auffassung nichtaus der Lehre; sie wurde nur nicht beachtet, wedervon den Trägern der kirchlichen Gewalt, noch vonder Mehrheit der Christen; ja, bald kam die Zeit, wosie dazu nutzbar gemacht wurde, gerade den irdischenReichtum der kirchlichen Gewalten zu mehren. Geradean diese Entwicklung und den mit ihr hervortretendenWiderspruch zwischen Lehre und Wirklichkeit knüpftsich die Entstehung der kommunistischen Bestrebungendes Mittelalters, welche das Verbindungsglied zwischendenen des Altertums und denen der Neuzeit bilden.
Zunächst über die Fortdauer der alten Auffassungin der Lehre. „Omnes divitiae“, schreibt noch derheilige Hieronymus , „de iniquitate descendunt, et nisialter perdiderit, alter non potest invenire. Unde etilla vulgata sententia mihi videtur esse verissima:dives aut iniquus aut iniqui haeres.“ Daher denndenen, welche nach Vollkommenheit streben, aufs nach-