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Der wirtschaftende Mensch in der Geschichte : gesammelte Reden und Aufsätze / von Lujo Brentano
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Zur Genealogie der Angriffe auf das Eigentum 175

drticklichste an Herz gelegt wird, die Welt zu fliehenund dem Besitz entsagen. Nur denen, die auf diehöchste Stufe der Vollkommenheit verzichten, soll ge-stattet sein, irdische Güter zu besitzen, nämlich denLaien; aber auch ihnen nicht zu beliebigem Gebrauche.Und nun begegnen wir bei den Kirchenvätern nicht zuverkennenden Anklängen an die Lehren verschiedenergriechischer Philosophen, die mit der jüdisch-christ-lichen Eigentumslehre zu einem Ganzen verbundenwerden. Im Stande der Natur gab es kein Eigentum.Von Natur war allen alles gemein. Erst die Usur-pation einzelner hat ein Privatrecht hervorgerufen.Daher auch der Laie mit dem Seinen nicht machendarf, was er will. Nur das Notwendigste darf einjeder von dem Seinen auf sich verwenden; aller Über-schuß hat zu gemeinsamem Gebrauche dienen.DemHungrigen, ruft der heilige Basilius,gehört dasBrot, das du behältst, dem Nackten der Mantel, dendu bewahrst, dem Unbeschuhten der Schuh, der beidir modert, dem Dürftigen das Silber, das du ver-graben hältst. Daher tust du so vielen Menschen Un-recht, so vielen du geben könntest. Gerade derwesentlichste Ausfluß des Eigentums, der freie Ge-brauch, den es gestattet, erscheint somit nach derLehre der Kirchenväter dem Inhaber zugunsten derer,die nichts haben, entzogen.

Wurde der Laie, der Eigentümer war, so zu einembloßen Verwalter mit vorgeschriebener Art der Nutz-nießung degradiert, so waren die Vorschriften für dieGeistlichen begreiflich weit strenger. Ihnen, welcheGott auserwählt hat, die anderen zur Tugend zu leiten,wird die Sorge für irdische Dinge aufs strengste ver-boten. Um aus dem Abschnitte des Decretum Gratiani Clericos nihil possidere multis auctoritatibus jubeturnur zwei nicht speudoisidorische Belege anzuführen: