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Der wirtschaftende Mensch in der Geschichte : gesammelte Reden und Aufsätze / von Lujo Brentano
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Lujo Brentano

kapitalistischen Betriebs auch für die Geschichte desentstehenden Kapitalismus Interesse hat. Es sollnämlich den Geistlichen fortan mehr Handwerk undLandwirtschaft, nicht aber Handel zu treiben gestattetsein.Denn etwas anderes ist es, freien Geisteskörperlich zu arbeiten, wie dies der Handwerker zutan vermag, sofern er nicht betrügerisch und geizigund voll Gier nach Besitztümern ist, etwas anderes,den Geist mit der Sorge, ohne körperliche Arbeit Geldanzuhäufen, zu erfüllen, wie dies die Kaufleute, Ver-walter und Großpächter tun; denn voll Sorge leitensie ihr Geschäft, aber arbeiten nicht mit den Händen;daher ihr Geist von dem Gedanken, zu erwerben, inBeschlag genommen ist. Es ist dann nur eine Para-phrase dieser Worte des Augustinus, wenn die Synodevon Karthago vom Jahre 397 verordnet:Ut episcopiet presbyteri et diaconi vel clerici non sint conductoresneque procuratores privatorum neque ullo turpi velinhonesto negotio victum quaerant, quia respicere de-heant scriptum esse: nemo militans Deo implicat senegotiis saecularibus. Also den Betrieb eines Hand-werks oder die Bestellung eines agellus soll den Geist-lichen erlaubt sein; nicht dagegen die kapitalistischen Erwerbsarten jener Zeit: conductio, die Großpacht vonLatifundien, procuratio privatorum, die finanzielle Ver-waltung derselben, wo sie in eigener Regie betriebenwurden, turpe vel inhonestum negotium, der Handel,der auf Gewinn ausgeht. Diese Zusammenstellungbleibt in einer ganzen Anzahl späterer Synodal-beschlüsse.

Wie aber stand es in der Wirklichkeit? Diechristliche Lehre betrachtete den Eigentümer nur alseinen Verwalter; der derzeitige Inhaber eines Ver-mögens sollte jeden Uberschuß über das zum LebenUnentbehrliche den Dürftigen zuwenden; in welcher