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Zur Genealogie der Angriffe auf das Eigentum
Eigentum des Arbeiters ist, so kann niemand ein An-recht an dem haben, mit dem diese Arbeit verbundenist, wenigstens da, wo genug davon da und ebensoGutes für den Gemeinbesitz anderer gelassen ist.
Ähnlich auch die Physiokraten. Freiheit undEigentum waren nach Quesnay schon vor der Gesell-schaft verhanden. Das Eigentum erscheint ihm alsberechtigt als Ergebnis der Arbeit. Das Eigentumist also ein Naturrecht. Es beruht auf der absolutenGerechtigkeit, welche der Willkür und Wandelbarkeitder Gesetzgebung entzogen ist. So ferner noch vieleandere, wie M. Mendelssohn, Charles Comte, AdolphThiers .
Allein die Gegner des Eigentums wurden durchdiese Beweisführung nicht überzeugt. Sie hatten esnicht schwer, nachzuweisen, daß für die große Massedes bestehenden Eigentums die als Entstehungsursacheangenommene Voraussetzung nicht zutrifft. Nicht ausder Arbeit des dermaligen Eigentümers oder dessenRechtsvorgängers, sondern aus angeeigneter fremderArbeit sei es entstanden. Daher denn Hieronymusmit Recht sage: Omnes divitiae ab iniquitate descen-dunt . . . dives aut iniquus aut iniqui haeres. Nirgendsseien in Europa die Spuren der mittelalterlichen Ver-mögensverteilung, wie sie sowohl das Ergebnis derFeudal- wie der Kirchenverfassung seien, verschwunden.Noch heute entständen die großen Vermögen wenigerdurch eigene Arbeit der Inhaber als vielmehr durchWerterhöhung und Spekulation. Auch das nicht durchArbeit entstandene Eigentum aber werde geschützt.Die modernen Sozialisten haben daher den Gedankeneines auf Arbeit beruhenden Eigentums als Postulat,nicht aber als Rechtfertigung des bestehenden Eigen-tums aufgenommen. Rodbertus hat die Rechtfertigungdes Eigentums aus der Arbeit eine Theorie des bösen