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Der wirtschaftende Mensch in der Geschichte : gesammelte Reden und Aufsätze / von Lujo Brentano
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Lujo Brentano

haben würde. Der Grund der Anerkennung einesSondereigentums war also die Eücksicht auf seineWirkungen. So ferner Hobbes. Das Eigentum ent-steht ihm infolge des Willens des Gesetzgebers, daohne seine Anerkennung ewiger Krieg herrschen würde.So weiter Wolf, Pufendorf, Montesquieu, Bentham .Nach ihnen Allen wurzelt das Eigentum nicht im Natur-recht, sondern im Willen des Gesetzgebers wie nachder alten kirchlichen Lehre. Dabei findet sich auchder Hinweis auf die Notwendigkeit, Streitigkeiten zuverhüten, den Hobbes als Motiv des Gesetzgebers inden Vordergrund stellt, schon bei Aristoteles und nachihm hei Thomas v. Aquin. Freilich war damit nurdie Notwendigkeit des Bestehens einer bestimmtenOrdnung hinsichtlich des Genusses der Güter dargetan,nicht aber, daß diese Ordnung in der Anerkennungeines Eigentums Privater bestehen müsse.

Diese Begründung hat erst John Locke zu gebenversucht. Seine Lehre ist die erste, wonach das Eigen-tum nicht als Einrichtung der positiven Gesetzgebung,sondern des Naturrechts erscheint. Locke sieht Ur-sprung und Rechtfertigung des Eigentums in der Ar-beit. Jeder hat Eigentum an seiner Person; an dieseshat niemand ein Recht außer ihm; die Arbeit seinesKörpers und das Werk seiner Hände gehören ihmeigentümlich. Was immer also der Mensch aus demZustand, in welchen es von der Natur versetzt undin dem es von ihr gelassen ist, entfernt, damit hat erseine Arbeit verbunden und etwas hinzugefügt, wassein eigen ist und wodurch es somit sein Eigentum wird.Dadurch, daß er es aus dem Zustand der Gemeinsam-keit, in welchen es die Natur versetzt hat, entfernthat, ist ihm durch seine Arbeit etwas beigefügt worden,was das gemeinsame Recht anderer Menschen aus-schließt: denn da diese Arbeit das unzweifelhafte