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außen vertritt die Grundherrschaff rücksichtslos ihreneigenen Vorteil. Die Beziehungen ihrer Hintersassenzu ihr sind je nach deren Status bestimmt: je nach-dem diese Freie sind oder Halbfreie usw. bis herunterzum Sklaven. Die Abgaben eines jeden an seinenHerrn sind rechtlich bestimmt. Allein auch hier einhervorstechendes Merkmal: in den alten irischen Ge-setzen treffen wir auf den charakteristischen Unter-schied zwischen rack-rent, d. h. Rente entsprechenddem größtmöglichen Ertrage, erhoben von den An-gehörigen eines fremden Stammes, und billiger Rente,erhoben vom Stammesgenossen. Und ähnlich findenwir allenthalben das, was die Hörigen zu leisten hatten,verschieden, je nachdem sie Abkömmlinge waren derunterworfenen Stammesfremden oder als Stammes-angehörige eines besseren Rechtes teilhaftig waren.
Von Anfang an also sehen wir die Wirtschafts-einheiten von zwei Prinzipien beherrscht: in ihremVerhalten nach außen vom Streben nach Wahr-nehmung des größtmöglichen Vorteils, nach un-begrenztem Reichtum und Macht, in der Ordnung derBeziehungen ihrer Mitglieder zueinander durch Autori-tät und Herkommen durch den Gesichtspunkt, einemjeden ihrer Angehörigen das, was nach seinem Standeund Rechte als unentbehrlich zur Bestreitung seinesUnterhalts gilt, zukommen zu lassen.
Der Wandel in diesem die inneren Beziehungender Mitglieder einer Wirtschaftseinheit beherrschendenPrinzip tritt ein in dem Maße, in dem die Wirtschafts-einheit sich auf löst, und diese Wandlung tritt ein indem Maße, in dem eine Wandlung eintritt zuerst vonder Naturalwirtschaft zur Wirtschaft für einen Markt,sodann eine Änderung in den Verhältnissen des Markts,auf dem man seine Produkte verkauft. In dem Maße,in dem eine Volkswirtschaft Güter für den Absatz in