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lauthon, ein nicht geringes Aufsehen erregten, sokonnte es nicht fehlen, dass über jene Urkunde undbesonders über die Frage hinsichtlich ihrer Aechthciteine nicht geringe Anzahl mehr oder weniger umfas-sender Untersuchungen erschien, unter welchen dievon Bobrik 1 ), für diejenigen Leser der vorliegendenAbhandlung, welche mit dem Gegenstande derselbennoch nicht vertraut sind, zur Gewinnung eines Ucber-blickes über das Sachverhältniss vollkommen ausrei-chend ist.
Indem wir uns daher hier jeder weiteren Mitthei-lung über das letztere enthalten, bemerken wir nur,dass die Mehrzahl der Beurtheiler die Unächtheit derUrkunde aus inneren Gründen fast bis zur Evidenzdargethan hat, wogegen die aus der äusseren Beschaf-fenheit herzunehmenden Momente bis dahin zumTheil völlig ausser Acht gelassen oder keineswegesbeweiskräftig ausgeführt worden sind. Einen solchenNachweis aber zu liefern, ist der Zweck der vorliegen-den Blätter, welche, wie zu hoffen steht, die Streitfrageauch durch die Reihen der holländischen Vertheidigerhindurch jusque dans Ja mer hinausführen werden.
Ehe aber der Verfasser zu diesem Angriffe, wel-cher vom paläographischen Gebiete aus erfolgen soll,