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Paläographischer Nachweis der Unächtheit der Kölner Freimaurer-Urkunde v. J. 1535 / Gustav Schwetschke
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schreitet, kann er sich nicht versagen, durch dieBeseitigung einiger Missverständnisse, und durch dieIlinzufügung einer bisher unbekannten Thatsache dasAnsehen, welches das fragliche Dokument auch hin-sichts zwei anderer, unter demselben belindlicher Unter-schriften genoss, in dieser Beziehung zuvörderst zuentkräften. Diese Unterschriften sind die des bekanntenRcformationsgcnossen Jacobus Praepositus unddie an der Spitze befindliche Unterschrift Harm an-

nus" (oderHurmannüs"), welche bisher auf den/

Erzbischof Hermann von Köln bezogen wurde.

Eine Vergleichung der Unterschrift des Jaco-bus Praepositus unter der Kölner Urkunde miteinem Facsimile der ächten Handschrift 2 ) zeigt näm-lich, dass von einerVerfälschung" undNachma-chung" 3 ), was von einem Vertheidiger der Aechtheitmissverständlich als eine Nachkünstelung genommenwar, im letztern Sinne nicht die Rede sevn könne,

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sondern dass eine wirklich vollständige Verschieden-heit der Handschriften sich darlege.

2} Dieses Facsimile ist gegeben von F o r s t em ann , welchemauch die Mittheilung der Originale der unten gedachten Ur-kunden des Erzbischofs Hermann zu verdanken ist, in denNeuen Mittheilungen des Thiiring. Sächsischen Alterthums-vereins. Halle 1839. IV. Bd. 4s Hft. *j, _< S(k Vi-1fc<t. i

3) Worte der Anzeige über die ächte Handschrift in derPreuss. Staats - Zeitung. 1840. Nr. 53.

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