Druckschrift 
Paläographischer Nachweis der Unächtheit der Kölner Freimaurer-Urkunde v. J. 1535 / Gustav Schwetschke
Entstehung
Seite
6
Einzelbild herunterladen
 

6

Koblenz durch den Archivar Beyer daselbst eineUrkunde mit der Unterzeichnung Hermanns und zwarvom Jahr 1524 ermittelt worden ist ü ). Dieser letz-tere Umstand ist aber deshalb besonders wichtig,als eine selbst oberflächliche Vergleichung der Hand-schrift des Erzbischofs aus dem letztgedachten Jahremit den Unterzeichnungen desselben in den StoibergerUrkunden aus den Jahren 1547 1548 unwiderleg-lich darthul, dass Hermann seine Handschrift in je-nem Zeiträume nicht geändert habe; dass aber dieUnterzeichnungIIarmannus" unter der KölnerUrkunde von 1535 auch nicht die entfernteste Acbn-lichkeit oder Verwandtschaft des Ductus mit jenenNamenszeichnungen der Jahre 1524 und 1547 fg. auf-weise, zeigt der erste Blick.

Wir geben nachfolgend 3 Facsimile's, wozu wirnur bemerken, dass die ZAvei, hier nicht facsimilirlenUnterschriften Hcrmann's in dem Stoiberger Archivemit den nachstehend gegebenen charakteristisch getreuübereinkommen.

6} Nach Inhalt dieser Urkunde präsentirt Kaiser Karl V. denPriester der Kölnischen Diiicese , Johann von Lonstein, demErzbischof Richard von Trier zur Prähende und zum AltareSt. Petri, Georgii, Quirin!, Castoris, Florini et Victoria inAndernach. Sie ist datirt von Esslingen am 2. Aug. 1524und von Georg Truclises Baro in Waltpurg in Abwesenheitdes Erzherzogs als locumtenens und von Hcrmannus ar-chiepiscopus colonirnsis unterzeichnet.