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Kirehenfiirstcn (ragen, die eben so völlig verschiedenvon der Unterzeichnung „Harman n us '' ist. EineMittheilung über diesen Fund in der Preuss. Staats -Zeitung (1841. 3Vr. 27.) führte durch dieselben Be-zeichnungen, wie bei der Handschrift des JacobusPraepositus zu gleichem Missverständnisse, welchesjetzt um so vollständiger gehoben werden kann, alsneben einem, ebenfalls von Hermann unterzeichne-ten Duplicatc 5 ) der einen Stolbergschen Urkunde indem dortigen Archive, nun auch in dem Archive zu
Beschlüsse eines zu Nordfiaüsen Michaeli v. J. angefange-nen und zu Stolberg beendigten Tages in Sachen „derWasserkunst schmeltzens vpd Bergkwerk", wobei Graf Al-breclit Georg zu Stolbcrg und Burchard Kranig ihn ver-treten, rattficire. An dieser Urkunde (Archiv - SignaturA. c. 131.) befindet sich auch das Siegel Hermanns, wel-ches an den obigen Diplomen nicht mehr vorhanden ist.
Die dritte Urkunde, ausgestellt von Erzbiscbof Her-mann, Heinrich und Ludwig, Gebrüdern Grafen zuStolberg , Thomas von Kolmar, Bnrkhart Kranich, Arnoltvon Kempen und Job Slosgenn am 9. Januar 1549 (der Ortist nicht genannt) besagt, dass sich obige Gesellschafter,nachdem sie viel vergebliche Mühe und Kosten zur Her-stellung einer Wasserkunst aufgewendet, mit Peter vonBergben. der im Besitze einer solchen Kunst sich befinde,verhandelt und ihn in die Societät aufgenommen haben.
Diese dritte Urkunde hat jnir nur in einer Abschrift, wel-che übrigens die Unterzeichnung Hermann's den andern Un-terschriften desselben charakteristisch ähnlich nachgebildethatte, vorgelegen, wogegen die Originale der zwei ersten,auch des Duplicats, von mir eingesehen wurden.
5) Siehe Note 4 im Anfange.
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