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Paläographischer Nachweis der Unächtheit der Kölner Freimaurer-Urkunde v. J. 1535 / Gustav Schwetschke
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als (was bisher unbeachtet geblieben) Agrippa vonNetteshcym eben jene Bücher de occulta p/riloso-phia dem gedachten Prälaten in mehreren Zueignungs-briefen widmete.

Mögen aber auch diese Bedenken in der ThatBeachtung verdienen, so kann dagegen wiederum an-geführt werden, dass die Abschaffung einer seit lan-ger Zeit allgemein gebräuchlichen Geheimschrift nichtso leicht zu bewerkstelligen gewesen, und dass dieletztere vielleicht nur als ein modus solemnis beibe-halten worden sei. Ucberhaupt dürfte, da es einmalfeststehet, dass die Quadrat - Chiffre zu der Zeit derangeblichen Abfassung der Kölner Urkunde existirthabe, der Nachweis der Unächtheit der letzteren vomkryptographischen Standpunkte aus kaum geführt wer-den können. In- dem vorliegenden Falle wenigstensscheint auf ein solches Unternehmen verzichtet undvielmehr der Paläographic die weitere Ermittelung an-heim gegeben werden zu müssen.

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