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Paläographischer Nachweis der Unächtheit der Kölner Freimaurer-Urkunde v. J. 1535 / Gustav Schwetschke
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das crstere Buchstabenzcichen das u vocalis und dasletztere das u consonans darstellt mithin einenncographischen Anachronismus, der einen schlagendenBeweis der Unächtheitdes ganzen Aktenstückes liefert.

Dürfte vom paläographischen Standpunkte aus über-dies noch etwas zur Verdächtigung der Acchthcit bei-tragen, so wäre es das gleichzeitige Vorkommen desu und v in der Chiffre überhaupt, so wie die Stellungdes v nach dem u.

Während nemlich (soweit meinerseits Ermittelun-gen geschehen) vor und noch lange nach dem J.1535nur in solchen Alphabeten, wo es auf die Form derBuchstaben ankommt, wie bei Schriftmustern u. s. w.,die verschiedenen Gestalten der Buchstaben (z. B. rund 2, f und s, v und u) angegeben werden, dagegenbei allen Alphabeten jenes Zeitraumes, wo, wie beider Kölner Urkunde, nur eine innere Geltung desBuchstabens in Frage kommen kann, vorzugsweiseauch von den Kryptographen 19 ), immer nur die Drei-undzwanzig-Zahl des lateinischen Alphabetes ange-nommen wird, findet sich auch der Gebrauch, in jenerersteren Sorte der Alphabete das v vor dem u zu

19) So liat Sc lentis C16-4) ausser dem u nur mit Rücksichtauf das deutsche Alphabet noch das W. Ebenso Fride-rici in seiner Kryptographie. Hamburg , 1684.