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gewinn des Jahres mit 442 821 Pfd. St. angegebenwird. Hiervon wurden der Regierung 1084 Pfd. St.für Miete, Taxen ui;d Lizenzen bezahlt, also un-gefähr 0,0003°/ o der Aktien oder 0,002°/ 0 des Kassa-gewinns.
Wir sind der Ansicht, dass die 10 °/ 0 Einkommen-steuer den Minen nicht sehr erschwerend sein würde,glauben aber, dass die technische Aufmachung dieser10 °/ 0 Einkommensteuer vom Reingewinne zu gewissenKomplikationen führen wird. Es ist uns noch nichtvergönnt gewesen, den Gesetzentwurf zu sehen, wirhoffen aber, in einer späteren Auflage genauest unter-richtet zu sein.
Das Publikum hat wohl viel über den Wert dessogen. Bewaarplaatsen-Bergrechts gehört, und wennauch Land- und Sachkundigen diese Frage keines-wegs als.eine komplizierte erscheint, wollen wir docheinige Bemerkungen zur Erklärung dieser hochwich-tigen fiskalischen Angelegenheit — soweit selbe dieGoldminenindustrie am Rande betrifft — hier wieder-geben.
Als man im Jahre 1885 die Goldfelder entdeckte,beschränkte man sich nur auf Ausbiss (Outcrop)-Rechte (Mutungen), und kein Mensch, geblendet durchdasjenige, was er für den Moment nur begreifen undfassen konnte, dachte an Deep Level-Mutungen (Tief-Minenrechte), was ja an und für sich schon begreif-lich erscheint. Nun wurden für Errichtung vonMinenanlagen im grossen Stile, Bauplätze für Ma-schinenanlagen, Ablagerungsplätze, Wasserreservoirsund dergl. grosse Bauplätze abgesteckt, welche man„Bewaarplaatsen“ bezeichnete. Aber darunter sind