erzielt wurde. Daraus folgt nicht, dass man jenen Ertrag von 100Morgen erzielen könne, gleichviel ob dieselben als lauter l / i Morgenin Besitz von 400 verschiedenen Wirtschaftern sind, oder gerade denganzen Grundbesitz eines Landwirts bilden, oder einen zehnten Teildes in einer Hand stehenden Bodens ausmachen. Es sind jenefesten Schranken für Erwerb und Besitz von Grundstücken, welcheStand und Ausdehnung des Domanialgrundbositzcs, der „Güter intoter Hand“, des „geschlossenen Grundbesitzes für Vererbung“ zueiner Lebensfrage für das allgemeine Wohl machen. Die erdige,durch den Grundbesitz vermittelte Bindung politischer Rechte istbreitvortreteudes Merkzeichen einer bestimmten Entwicklungsperiododes Staates, deren Verursachung schon Adam Smith (V. 2, 2.)wenn auch innerhalb eines anderweitigen Gedankenkreises bündiggenug vorgewiesen hat. Die Grundstücke geben Raum und Rück-halt für die Einführung perpetuierlicher Stiftungen, Familienfidei-kommisse, Realservituten und Realabgaben, und ein „immerwäh-render Rentenfonds“ ist doch auch eine Voraussetzung für dieveränderte Behandlung der Grundbesitz-Verschuldung durch das„Rentenprinzip“. Gewiss lassen sich heutzutage so gut wie zuCicero’s Zeiten unschwer die Beweggründe hervorstellen, welche dieScehandelsherren im alten Rom, wie die „Spitzen der Gründungs-konsortien“ und die Börsenkapitaine der Gegenwart veranlassen, die'Wert-Atome ihrer Errungenschaften aus dem Aggregatzustand desGasförmigen und des Flüssigen (Geldforderungen und Geldvorräte)in den des Festen und Starren (Grundstücke) überzuführen, wo,wie auch unser neues deutsches Handelsgesetzbuch bestimmt (§ 275),kein Raum mehr ist für Verträge, welche als Handelsgeschäfte geltensollen.
Und dennoch — wenn einmal die arbeitsteilige Produktionfür den Verkehr mit geldwirtschaftlichem Güterumsatz breitund tief entwickelt, und die allgemeine Zugänglichkeit zuGrundbesitz nicht mehr gehindert ist, dann tritt der Unterschied,welcher sich an die verschiedene Art der im Besitz Jemandes be-findlichen Güter anschließt, doch wohl zurück vor dem Gegensatzdes Habens und des Nichthabens. Als Besitzer vorhandenerdisponibler Güter stehen auf dem Boden unserer Zeit die „Grund-