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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
Entstehung
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besitzer den Hausbesitzern, Geldbesitzern u. s. w. näher zur Seite,als die Breite des Raumes beträgt, welcher sie alle von dem Nicht-besitzer eines Gütervorrates trennt. Wir müssen Einwendungen er-heben gegen Mi 11, wenn er in seinen Erörterungen über das Ka-pital als Produktionsmittel behauptet, dass ein jedes Gut obwohlseiner Natur nach kein Kapital, doch deshalb Kapital sei, weilman es gegen ein Gut mit Kapitalnatur vertauschen könne. FürKapital dagegen in dem hier fraglichen Sinne kann allerdings er-klärt werden: die Unterschiede in der verschiedenen Natur der-jenigen Gegenstände, welche insgesamt Besitzgüter sind,müssen zurücktreten, weil jedenfalls die einen gegen die andernumgesetzt werden können, und man vorher wie nachher Besitzerist. Jenem früheren Satz, dass derselbe Mann, welcher an demeinen Tage Viehhccrden, an einem zweiten Häuser, an einem drittenGeldsummen, an einem vierten eine Gemäldegallerie besitzt, anjedem dieser Tage Kapitalist alsHabender sei kann mannicht die Erklärung anfügen: nur wenn er seinen überschüssigenGütervorrat in die Wertform von Grundstücken übergeführt habenwird, ist er nicht mehr als Kapitalist (in eben jenem Sinne) an-Zusehen. Wer heutzutage über Geldsummen disponiert, kann jeder-zeit Grundbesitzer werden, die besondere Produktionsmitteluaturder Grundstücke muss er sowohl wie der frühere Grundbesitzerhinnehmen.

Es ergiebt sich im Ganzen, dass wenn beiKapital an dieProduktionsmittel gedacht werden soll, der bezügliche Unterschiedzwischen Grundstücken und anderen Produktionsmitteln überwiegendgroß ist, und dio Beibehaltung der herkömmlichen Einteilung derProduktionsmittel in Grundstücke und inKapitale besser em-pfohlen ist, in diesem Falle also auch die unterscheidende Kennzeich-nung der Kapitale als der produzierten Produktionsmittelzugelassen werden kann dass dagegen wenn bei Kapital an denGütervorrat eines Besitzers zu denken ist, das Gemeinsame eherüberwiegt und nicht gebilligt werden könnte, wenn der Häuser-oder Geldbesitzer als Kapitalist, der Grundbesitzer als Nichtkapitalistrangieren sollte. Es liegt auf der Hand, dass dieser Sachverhaltdazu hat beitragen müssen, die Frage, ob die Grundstücke inner-