gesellschaften, Einlagen statuiert, welche auf das Grundkapital an-zurechnen sind und nicht in barem Gelde bestehen, keinem Wider-spruch zum Wortsinne vom Kapital verfallen sei. Von Auszügenaus den Darlegungen über Anderweitiges, insbesondere auch ausdenjenigen, welche zwischen dem Kapital und den Sachgütern undForcierungen als den Substraten des Kapitales unterscheiden, steheich ab; der Abschluss der letzteren ist in folgenden wörtlichenSätzen (S. 387) gegeben. „Die wirtschaftliche Potenz, die in derSache liegt und mit ihr verbunden ist, nicht aber die Sache selbstist, die immateriell und reell zugleich ist — das ist der Wert derSache. Wird der Wert als Quelle von Neuwerten gesetzt, so heißter diesen gegenüber das kapitale. Das Kapital ist demnach definiertals der Wert der in den Sachgütern enthaltenen produktiven Kraft,als der Sachwert, der als Quelle von Werten gesetzt ist, und mitweniger Worten als der produktive Sachwert oder ein Kom-plex produktiver Sachwerte.“
Es bleibt abzuwarten, ob auch in weiteren Kreisen ein gleichesBedürfnis der Jurisprudenz nach einer besonderen Begriffsbestim-mung des Kapitales sich geltend macht und auf dieselbe Weiseseine Befriedigung findet. Meinerseits darf ich wohl aussprechen,dass mir ein nationalökonomisches Interesse an einer Unterscheidungzwischen „den Sachgütern, welche das Substrat des Kapitales bil-den“ und dem Kapital, welches als der Wert der in den Sach-gütern enthaltenen produktiven Kraft anzuerkennen sei, nicht vor-findlich zu sein scheint. Unsere Erörterungen (d. h. jener eineTeil wirtschaftswissenschaftlicher Ausführungen, dem der audere mitder Auffassung des Kapitales als eines bezüglichen Besitztumeszur Seite stellt) müssen sich an jene „Substrate des Kapitales“, andie produktiven Sachgüter und die Komplexe produktiver Sach-güter halten. Gleichwohl ist die vorhererwähnte Definition desKapitales von Kühnast (ebenso wie die von Endemann, dienationalökomischen Grundsätze der kanonistischen Lehre, S. 135:Kapital ist der in der Sache enthaltene ideale Wert als Elementder Produktion und Gegenstand des Gebrauchs) eine nicht sowohljuristisch als nationalökonomisch gedachte Definition. Von dem Ju-risten hätte ich eher die Erklärung erwartet entweder (im ver-Knics, Das Geld. II. Aufl. r