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gleiclienclon Hinblick auf die juristische Auffassung des Eigentumes)Kapital sei die (näher zu bestimmende) rechtliche Macht der Ver-fügung einer Person über jene „Substrate des Kapitales“, oder (imvergleichenden Hinblick auf die juristische Bestimmung des Ver-mögens) Kapital seien jene „Substrate des Kapitales“, über welcheJemand eine (näher zu bestimmende) Macht des Gebrauchs und Ver-brauchs bat. Mit derartigen juristischen Definitionen wäre freilicheine Erledigung des Streites über das wirtschaftliche Wesen desKapitales nicht herbeigeführt, aber diese dürfte doch auch nicht inder von Kiihnast begründeten Formel gefunden werden. Zur Zeitkann ich noch nicht absehen, weshalb man nicht — wenn mandenn doch, wie Kühnast, nur vom „Privatkapital“ sprechen will —nicht vorziehen sollte, statt vom Aktienkapital vielmehr vom Ver-mögen der Aktiengesellschaft, ja wenn es ganz besonders nötig wer-den würde, von dem für die Produktion verwendeten Teil diesesVermögens sprechen sollte. Oder sollte ein besonderes juristischesInteresse vorlindlich sein, dass der Ausdruck „Bank-Kapital“ etwasentschieden Anderes bedeute als „Bank-Vermögen“?
Dass ich Vielem und Wichtigem widersprechen muss, was über„die Sachgüter als die sachlichen Substrate für den Kapitalbegrilf“ausgeführt ist, ergiebt sich aus diesem meinen Buche und aus demBuch über den Kredit. In aller Kürze will ich hier nur in betreffzweier Punkte Folgendes bemerken.
Wohl hat sich früher zeitweilig eine Verbreitung der Auffassungbemerklich gemacht, dass, nationalökonomisch betrachtet, auch dieGrundstücke als dem Kapital zugehörig zu behandeln seien.Dagegen ist es doch ein starker Irrtum, anzunehmen, dass diese Auf-fassung heutzutage, zumeist infolge von Carey’s Angriffen aufRicardo mehr und mehr Aufnahme finde. 1 ) Schon ein erster Blickauf den „wissenschaftlichen Sozialismus“ und auf die wichtigenStreitfragen, welche durch die Schriften von Männern wie Marx und Engels, Rodbertus und Lasalle gerade auch über „dasKapital“ (und über die „Grundrente“) angeregt worden sind, kann
') Der besondere Hinweis auf „die praktischen Kreise der Ökonomie“ kannnach dem Zusammenhang der betreffenden Stelle unmöglich besagen wollen, dassdieselben einem sachlich unrichtigen Gedanken verfallen seien.