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diese Meinung widerlegen. Mehr und mehr verbreitet wird etwasAnderes: die Unterscheidung zwischen den Fragen, welche sich an dieGrundstücke und das Kapital als solche anschließen und denjenigenFragen, welche den Besitz, das Eigentum, das Gebrauchsrecht bezüg-lich beider Produktionsmittel betreffen. Um so auffälliger ist die beiKühnast vorfindliche Wiederholung des Satzes, dass „der Grund-besitz nur eine Existenzweisc des Kapitales sei“. Was sodann dieGeld-Forderung als eine besondere Gattung unter den „sachlichenSubstraten des Kapitales“ betrifft — sie soll sogar die „elementareForm des Kapitales“ sein, „deren Realisierung immer nur im Willendes Kapitalisten liegt“ — so kann ich schon hier nur eine War-nung vor der John Law-Macleod’schen Kredittheorie aussprechen(vergl. Der Kredit II, 2). Für diese nationalökonomische Warnunghandelt es sich nicht darum, die wirtschaftliche Tragweite der Ent-stehung und des Bestehens einer Geldforderung für den Gläubigerund für den Schuldner zu verneinen, sie will ja vielmehr selbstdiese Tragweite richtigstellen. Wohl aber muss sie nachdrücklichauf die folgenschwere Irrung hinweisen, als ob Jemand der voneinem Andern 1000 Mark als Darlehn bekommen hat, dadurch dasser seinem Gläubiger ein bezügliches Forderungsrecht gewährt hat,in dieser Forderung ein neues, für sich zu wertendes und aufzuzäh-lendes Gut in die Volkswirtschaft eingeführt habe. Dies ist ebenauch Kiihnast’s Meinung und zwar unbedingt. Denn was er alsetwas nur Bedingtes ausspricht, ist nicht die Entstehung eines be-sonderen sachlichen Gutes mit der Entstehung der Forderung, son-dern eine „Vervielfältigung der Kapitalien durch den Kredit“, wennder Schuldner das empfangene Darlehn auch als Kapital z. B. imWarenspekulationskauf verwendet.
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