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Was bedeutet aber nun für sich genommen eine (interperso-nale) „Übertragung“, welche als ein eigentümlicher, wirtschaftlichbedeutsamer Vorgang Gegenstand nationalökonomischer Untersuchungwird ?
Man wird sich leicht darüber verständigen, dass und weshalbdie Güterübertragung, welche durch Tausch, Kauf, Schenkungu. s. w. sich vollzieht, ganz verschieden ist von der Übergabeeines Rohstoffes an einen Arbeiter zur Umgestaltung, einer Warean den Handelsgehilfen zum Verkauf, an den Fuhrmann zur Ablie-ferung an andere Personen, einer Geldsumme an irgend Jemandenzur Aufbewahrung. Dagegen bedarf es der ausdrücklichen Erklä-rung, dass auch unsere (nationalökonomische) „Übertragung“ keines-wegs dasselbe ist, wie Übertragung von Eigentum (a transfer ofproperty ). Eine solche Identilicierung muss zu verwirrender Ver-wechslung und kann zu ganz ungerechtfertigten Folgerungen füh-ren. 1 ) Das Eigentum ist ein juristischer Begriff, beziehungsweisefür uns ein rechtlich bestimmtes Verhältnis der Menschen zu sach-lichen Gegenständen (res). Es muss nun sofort eingestanden werden,dass die rechtliche Machtbefugnis, welche das Eigentum umschließt,auch gegenüber Gegenständen (wertlosen Sachen) eingeräumt undanerkannt werden kann, welche keine wirtschaftlichen Güter sind,während umgekehrt von dem Eigentum an einem (nationalökono-misch bedeutsamen und übertragbaren) zeitweiligen und par-tiellen Gebrauch wirtschaftlicher Güter innerhalb der rechts-wissenschaftlichen Voraussetzungen meines Erachtens nicht die Redesein kann. 2 )
Indem also Eigentum auch gegenüber wertlosen Sachen vor-
') So erklärt llacleod, ilictionary 1863, I. p 568 im Eingang zu seinerKredittheorie: The following are the fundamental conceptions, upon which thetheory of credit rests: 1. tbat an economic element — or an article of wealth —is anything whose value may he measured, as Aristolle said; or which has thepower of purchasing, as Mr. Mill says; 2. that whatewer may be exchan-ged separately, is separate property, is an economic element — or wealth;3. that property is not a thing but a right. —
Weiteres über das Verlangen der Anerkennung eines Eigentums an For-derungen, persönlichen Diensten u. A. vgl. in der neuen Auflage meiner politi-schen Ökonomie vom geschichtlichen Staudpunkte, S. 212 fl.