Überschuss des Eigentums über die Schulden gefasst.“ Hiernachwürde — wenn wir auch von dem ersten entschieden unrichtigenSatze ganz absehen — dasselbe Gut zugleich zum „Vermögen“ desSchuldners und des Gläubigers gehören, zum Schuldner-Vermögenim weiteren Sinno dieses Wortes und zum Gläubiger-Vermögen imengeren Sinne! Und wenn die Schulden in Betracht kommen sollenfür einen Abzug, so müssten doch ebensowohl die Forderungen zurHinzurechnung ins Gewicht fallen! Schäffle ist in seinem „Ge-sellschaftlichen System der menschlichen Wirtschaft“ (Zweite Auf-lage, S. 40) der hier fraglichen Kontroverse dadurch aus dem Wegegegaugen, dass er den zu den „vier Elementarbegriffen der National-ökonomie“ gerechneten Begriff des Vermögens auf einen ganz unbe-stimmten, der Erläuterung selbst bedürftigen Ausdruck gründete.„Vermögen, sagt er, ist die Summe der einer bestimmten Personzugehörigen ökonomischen (werthabenden) Güter“. Der ErklärungMenger’s (Grundsätze der Volkswirtschaftslehre 1871, S. 70): „DieGesamtheit der einer Person verfügbaren ökonomischen Güternennen wir ihr Vermögen“ stellt man wohl am besten einenHinweis auf alle die Unternehmer gegenüber, denen „fremdes“ Ver-mögen, Vermögen anderer Personen für ihre, der Unternehmer,Geschäftsführung „verfügbar“ ist. J )
Die Schriftsteller, welche das Kapital ausschließlich oder auchals einen Güter-Vorrat (Valeurs accumulees, Stock of goods u. s. w.)kennzeichneten, haben es unentschieden gelassen, ob sie dabei spe-ziell an Eigentums- oder an Vermögens-Gegenstände gedacht wissenwollten. Blicken wir jedoch auch nur auf das allgemein anerkannteund so bedeutsame „Unternehmerkapital“, so ist zu folgern, dasshier weder bloß an Eigentum noch bloß an Vermögen, sondern audie allgemeinste Kategorie der Habe., des Besitzes von Güternzum Gebrauch im Interesse des Besitzers, nur an ihr Vorhandenseinund ihro Disponibilität für Aufgaben der Produktion zu denken ist.Der Unternehmer oder Geschäftsinhaber hat, besitzt ein Kapital
') Im Übrigen kann ich jetzt hier noch auf die ausführlichen Darlegungenüber das wirtschaftliche Wesen der Forderungen und Forderungsrecbte in dem„Kredit* und auf den „Zusatz“ S. 199 fl. in der neuen Auflage meiner „Politi-schen Ökonomie vom geschichtlichen Standpunkte“ verweisen.