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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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gebnisso, sei es dass dadurch ein erhebliches Geldquantum ander-weitigen Funktionen in laufender Zeit entzogen wird, sei es dassvon hier aus einem ganz unerwartbaren Bedarf an GeldausgabenGenüge geleistet werden kann. Es ist eine bekannte Thatsache,dass auf den Verlauf der Anleiheoperationen der französischen Re-gierung nach dem letzten Kriege mit Deutschland die verhältnis-mäßig starken Geldreserven der französischen Haushaltungen sehrbedeutend influiert haben. So haben nun auch Regierungswirt-schaften einen sog. Staatsschatz in alten und neuen Zeiten nichtbloß zu dem Zwecke angesammelt, um für einen im Voraus vonihnen geplanten Krieg parate Mittel zu haben, sie haben wohl aucheinen solchen Schatz in bestimmter Höhe andauernd erhalten, weilsie bezüglich des ersten Geldbedarfs für einen von ihnen selbst gernvermiedenen, aber nach Lago der politischen Verhältnisse von einemGegner möglicherweise ganz plötzlich zu erwartenden Krieg sichnicht ganz ungerüstet linden lassen wollten. Es ist ein vergeblichesBemühen, nachweisen zu wollen, dass ein solcherKriegsschatznicht eine empfindliche laufendeAusgabe (durch Zinsenverlustu. s. w.) veranlasse. Er veranlasst diese Ausgabe allerdings, undes kann sich nur fragen, ob die Pflicht zu einer außerordentlichenVerstärkung des Schutzes vor größter Gefahr anerkannt und geradeauf diesem Wege erfüllt werden muss. Nach spezieller Lage derVerhältnisse kann das dann auch der billigste Modus zur Be-wältigung der unvermeidlichen Aufgabe sein.

Die Funktion des Geldes in der Wertaufbewahrung kommtnicht bloß für diejenigen Wirtschafter zur Geltung, welche das be-zügliche Geldquantum in ihrem Eigentum behalten. Es machensich nicht minder die Interessen an einer Wertaufbewahrung fürden Umfang des Vermögens geltend. Diese letzteren kommenmit eigentümlichen Merkmalen im Falle einer Leihe und rücksicht-lich der aus anderen Gründen erwachsenen Wertforderungen zumVorschein.

Die Überlassung eines materiellen Gutes zu zeitweiligem, regel-rechtem Gebrauche an einen Anderen ist von derselben Wertverän-deruug dieses Gutes begleitet, welche sich bei gleicher Nutzung desGutes durch den Eigentümer einstellen würde. Daher sind, wie wir