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in dem Abschnitt über den Verkehr mit Nutzungen darzulegenhatten, die bczüglicheu Verträge nicht bloß auf den Preis derNutzung, sondern zugleich auf eine Vorkehr in betreff der Wert-voründerung des „Stammgutes“ gerichtet. Von hier aus, aber auchvon anderen Punkten her, ergeben sich mancherlei bekannte Er-schwerungen für dio entgeltliche Übertragung der Nutzung gewöhn-licher Sachgüter, welche doch das den vorsorglichen Wirtschafterzur Kapitalbildung antreibende Ziel sein kann. Allerdings sind nunalle die Fälle abzuscheiden, wo der Verkauf dor Nutzung einesspeziellen, besonders ausgewählten Gutes als gewerbsmäßig betrie-benes Verkehrsgeschäft von Einzelnen ergriffen wird. Hier werdenalle jene Erschwerungen Elemente des geschäftlichen Kalküls bilden,mit denen man sich besonders bekannt macht, um sie mit Vorteilzu überwinden. Anders steht es mit den Interessen Derjenigen,dio nur überhaupt Kapital sammeln und zur Erzielung von Zinsenverwenden wollen. Sie müssen dringlich wünschen, der schwierigenAufgabe einer Bemessung laufender Wertverminderungen ihres„Stammgutes“ fern zu bleiben, von den Gefahren besonderen Mis-brauches und des zufälligen Unterganges ihrer Habe verschont zuwerden u. s. w. Und das Alles erreichen sie, wenn sie ihr Kapitalin der Form des Geldes ausleihen („Leihmittel“). Nicht nur dassdas Geld auch in fremder Hand seine Widerstandsfähigkeit gegenalle äußeren Einflüsse bewähren wird. Es wird ja auch als einvertretbares Gut hingegeben, kommt gar nicht in denselben Stücken,sondern in gloichem Gewicht (und Feingehalt) an den Ausleihendenzurück. Somit ist einer Kapital-Einbuße infolge eines Substanz-verlustes au dem in fremder Hand befindlichen Vermögensstückeabsolut vorgobougt. Andererseits kommt hier alles Dasjenige gleich-mäßig in Geltung, was bezüglich der relativ so großen Konstanzdos wirtschaftlichen Wertes des Geldes angeführt werden kann.Natürlich ist dann in letzterem Betreff auch daran zu erinnern, dassGeldforderungeu, die durch sehr lange Zeiträume hindurch fort-bestehen, eine eingetretene empfindliche Geld-Wertänderung fürGläubiger und Schuldner wirksam machen werden. Und ein ana-loges Ergebnis erlangt, wie schon früher bemerkt wurde, auch dannunsere Beachtung, wenn periodisch wiederkehrende Bezüge gleich