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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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lungsmittcl (oder zur Einlösung) an die Bank zurückkehren werden.Jedenfalls aber auch unter Erwerbung von Geld-Forderungsrechten(durch Kauf von Diskonto-W echseln und auf Grund der Beleihungder Notenempfänger). Weiterhin können bei der Ausgabestelle derNoten, sofern sio Kasscnfiihrungsgeschiifte für einen Kundcn-Krcisbesorgt, große Mengen von Noten als Depositenbestände cingchcnund infolge dessen auch zur Bezahlung nicht ihrer eigenen, sondernfremder Schuldigkeiten von ihr ausgegeben werden. Auch ist diebezüglicheUnoinlösbarkeit der Noten immerhin doch nur als eineSuspension, als ein zeitweiliges Moratorium für dio Verpilichtungzur Einlösung der Forderungsrechte in Kraft, deren Endtermin sehrungewiss sein kann, aber doch überhaupt in Aussicht bleibt.

Die Suspension der Verpilichtung zur Einlösung der Banknotenist ein Spezialmoratorium zu Gunsten der Bank, als des Schuldners,gegenüber den Notenbesitzern als den Gläubigern. Die Anordnungdes Zwangskurses für dio Noten als gesetzliche Zahlungsmittel ver-leiht denselben den gleichen publizistischen Charakter, welchen dasstaatliche Papiergeld hat. Es ist selbstverständlich, dass eine Staats-gewalt, welche solche gesetzliche Vorschriften erlässt, von der Ver-antwortlichkeit für dio wirtschaftlichen Folgen derselben nicht frei-gesprochen werden kann.

Es ist bezeichnend, dass die Banknote nach Eintritt jener ge-setzlichen Vorschrift sofort und ohne Weiteres die Leistung desstaatlichen Papiergeldes übernehmen kann! Von hier aus gewinntman einen neuen belehrenden Beleg für den eigenartigen Mischlings-charakter der Banknote, wegen dessen sie, wie wir früher festzu-stellon suchten, eine Sonderstellung einnimmt, die sie von allenübrigen Geldkrodit.papieren einschließlich derBank-Anweisungenschoidet. Wenn auch jene Übertragung von Geldforderungen alsGebrauch an Zahlungsstatt, welche durch Bank-Anweisungensich vollzieht, neben der durch Bank-Noten eine mehr und mehransteigende Verbreitung gewinnt, so wird es doch niemals geschehenkönnen, dass man die Bank-Anweisungen zugesetzlichen Zahlungs-mitteln umwandelt, wie man das so oft mit Bank-Noten hat thunkönnen, sei es nun, dass mau wie heutzutage in England dieEiulösbarkeit der Noten daneben bestehen lässt, oder sei cs, dass