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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
Entstehung
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man diese gleichzeitig suspendiert, wie das so oft (aucli in England früher) geschehen ist. Mögen die Bedingungen, unter welchen Bank-Noten ausgegeben und Bank-Anweisungskredite begründet werden,noch so viel Gemeinsames zeigen, die ursächlichen Gesichtspunktefür die Entstehung, die wirksamen Elemente für den Geschäftsertragund die allgemeinen Wirkungen für das Publikum sind weithin ver-schieden. Nicht der Check, nur die Note kann und soll als ein all-gemein auch von der Bank ganz fernbleibenden Personen gebrauchtesZahlmittel fungieren; darum giebt man sie wie wir sagen konntenin der Form gemünzter Geldforderungen aus, massenhaft, wie staat-liche Papiergeldscheine, auf dieselbenrunden und nicht großenBeträge lautend, wie Münzen Stück durch Stückvertretbar, ohnejede Spezialprüfungunbesehen weiter zu begeben. Darum ist dasBankinstitut immer bereit gewesen, auch die kleinste Grobkourant-miinze eines Landes durch eine Note vertreten zu machen. Darumwerden aber auch die Notenaussteller immer verlangen und wennman Noten nach dem allgemeinen Verkehrsbedarf über-haupt haben will, auch von der Staatsgewalt immer ver-langen müssen, dass den im freien Verkehr unverzinslich zirku-lierenden Noten bezüglich der Mortifikation, der Falsifikation,der Vindikation und des Wegfalls der Ivompensations-einrode rechtliche Einräumungen gemacht werden, welcheden übrigen Geldkreditpapieren so weder bewilligt werden, noch einBedürfnis sind. Wir überschon dabei keineswegs, dass nach juri-stischer Beurteilung der Wegfall der Kompensationseinrede für dieBank bei der Präsentation ihrer Noten als einPrivilegium odio-sum rangieren wird. Es ist eben doch nicht zu bezweifeln, dassder allgemeine Effekt dieser Bestimmung nur zum Vorteil der Bankausschlägt, weil sie der Annahme und Zirkulation der Noten sehrförderlich ist.

Wenn sich aus diesen Verhältnissen die Thatsache zur Genügeerklärt, weshalb die Banknoten zur Zirkulation nur im Inlande be-stimmt werden und mittelst eines einzigen kurzen Gesetzparagraphenin uneinlösliches Papiergeld zu verwandeln, auch sofort alle Lei-stungen dieses Papiergeldes zu übernehmen geeignet sind, so solltedaraus nicht minder alsbald hervorgehen, dass Banknoten un-