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Vertreter mobilen Besitztumes gegenüber, der stark genug war, umeinen langen und erfolgreichen Kampf gegen die besonderen Rechtedes Grundbesitzes aufzunehmen. Und gewiss lassen sich mancheEigentümlichkeiten des Geldbcsitzes wohl am besten durch seinenUnterschied von Grundbesitz anschaulich machen.
So zunächst jene vollendete Beweglichkeit, die sich auch nochbei dom Vergleiche mit anderweitigem mobilem, aber zu Geldes-Dicnsten nicht verwendbaren Besitztum sofort hcrausstellt. DerGeldbesitz hat weder zu dem Boden noch zu den Bewohnern einerbesonderen Landschaft eine irgendwelche nähere Beziehung, sein„Inhaber“ braucht nirgendwo „zu Haus zu sein“, oder auch nureinen längeren Aufenthalt zu nehmen. Er kann sich ohne äußereBeschwerde und ohne jeden durch die Ortsveränderung bedingtenVerlust, nicht bloß dem längeren Leiden seiner Heimat, sondernauch dem vorübergehenden Misgeschick derselben entziehen; vor derInvasion eines feindlichen Heeres flüchten und nach dessen Verja-gung zurückkehren u. s. w. Schon hier wird man auch au dieThatsachc erinnert, dass Grundstücke, Viehheerden, Häuser, Gewerbe-räume zu dem „offenbaren“ Besitztum gehören, Geldsummen da-gegen zu dem verbergbaren und verborgenen Vermögen (ovoiadcfuvijs'.); nur jene, nicht auch dieses sind „den Augen aller Welt“,also auch denen der requirierenden, brandschatzenden Feinde undder einheimischen Steuerbehörden sofort erkennbar.
Ein anderes wichtiges Grundverhältnis ist in der fast unbe-schränkten Vermehrbarkeit des Geldbesitztums für den einzelnenWirtschafter belegen.
Es handelt sich hier eben nicht wie bei den Grundstücken einesLandes um die Verteilung einer im Ganzen festbegrenzten Größe;nicht um den Vorgang einer Anhäufung von Einzelnbesitztum,welche sofort offenbar wird; unmittelbar andere Besitzer und Nicht-besitzer beschränkt; eine ansteigend erschwerte Verwaltung ver-ursacht u. s. w. Insbesondere treten ja Geldbeträge jeweils wohlzunächst in das Eigentum des Erwerbers. Will dieser sie jedoch —hier abgesehen von einer bezüglichen Verwendung zu einem „Kasse-vorrat“ — wirtschaftlich nutzbar machen und doch Geldbesitzerbleiben, so braucht er sie nur gegen Zins auszuleihen, also sie zur