2

Einleitung,

Aber dieseteutschen Reichsstände" waren auch im 18. Jahr-hundert noch sehr unvollkommene Staaten. Die heutige bayerischePfalz z. B, die 105 Quadratmeileu umfaßt, zerfiel in 44 ver-schiedene Staaten, deren Gebiete in 127 Parzellen zersplittertwaren. Manche Orte gehörten zwei, ja drei oder vier verschiedenenHerren". Und das Reich selbst war vollends nur ein lockererRahmen, der die bunte Reihe von geistlichen und weltlichen Fürsten,von Städten und Rittern mehr durch Erinnerungen und Ceremonien ,als durch wirksames Recht zusammenhielt. Der Vorschrift nachdurften sie nicht miteinander Krieg führen, hatten es aber vonjeher gethan und thaten es auch noch im 13. Jahrhundert. Imspanischen Erbfolgekriege standen Bayern und andere Fürsten aufSeiten Frankreichs gegen Kaiser und Reich; es folgten die schlesischenKriege, der siebenjährige Krieg, der bayerische Erbfolgekrieg s1779).Es war ferner Sachsen an die polnische, Hannover an die englische,Pommern an die schwedische Krone gebunden, nnd in ähnlicher Weisewaren andere Teile mit anderen Staaten verknüpft.

Nicht kräftiger war die innere Verwaltung. Wien, Wetzlar und Regensburg waren die Sitze der Reichsgewalten. In Wien thronte der Kaiser mit dem Reichshofrat und der Reichskanzlei, inWetzlar das Reichskammergericht, in Negensburg der Reichstag.Aber die kaiserliche Gewalt trat regelmäßig nur als eine Art Zu-behör der Habsburgischen Hausmacht in Wirksamkeit, der Idee nachwaren alle Fürsten des Reiches nur Vasallen des Kaisers und be-saßen ihr Land nur auf Grund kaiserlicher Belehnung; aber dieseBelehnung war meist nichts als eine Ceremonie, deren wichtigsterTeil in der Bezahlung herkömmlicher Gebühren bestand. DasReichskammergericht in Wetzlar wurde mehr gebraucht, Prozessezu verschleppen, als zu entscheiden, und die ungeregelte Konkurrenz,die ihm der Reichshofrat machte, erzeugte vielfache Rechtsverwirrung.Der Reichstag war seit 1663 ein stündiger Gesandtenkongreß, derin Regensburg tagte. Er zerfiel in die drei Kollegien der Kur-fürsten, der Fürsten und der Städte. Das erste zählte seit 1708neuu, nach der Vereinigung von Bayern und Pfalz 1777 achtStimmen. Der Reichsfürstenrat hatte zuletzt 100 Stimmen, 35geistliche und 65 weltliche, darunter vier Kuriatstimmen der in vier