Preußens mächtige Stellung im Sommer 1849.

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lieh ihnen diesen Rückhalt und sendete, wo das nicht ausreichte,sein Heer, und so wurde im Mai und Juni 1849 die staatlicheOrdnung in allen deutschen Staaten unter Preußens Schutz aus-recht erhalten oder wieder aufgerichtet. Darum ist es auch nichtzweifelhaft, daß Preußen damals, im Frühling 1849, die Reichs-verfassung hätte durchführen können, gleichviel ob mit oder ohneÄnderungen, wenn nur Friedrich Wilhelm IV. imstande gewesenwäre, einen klaren Entschluß zu fassen. Aber als die Fürsten sichim Sommer 1849 der Revolution gegenüber wieder sicher fühlteil,da fchwand auch ihre Neigung, Beschränkungen ihrer Souveränitätzuzulassen. Das erfuhr König Friedrich Wilhelm IV. , als er nunseiner Proklamation vom 15. Mai 1849 zu entsprechen und dnrchVerhandlungen mit den Fürsten dem deutschen Volke den wesent-lichen Kern der Reichsverfassuug zu sichern versuchte, frei von denZuthaten, die ihm nicht heilsam und nicht gerecht erschienen.

Bei der Erörterung dieser Verhältnisse sind zunächst dieProklamationen des Königs vom 14. und 15. Mai 1849 insAuge zn fassen. Der König bemüht sich den Vorwurf abzuwehren,daß er durch Ablehnung der Kaiserkrone seine früheren Zusagengebrochen habe. Seine Darstellung ist dabei nicht ganz korrekt.Er läßt außer acht, daß die meisten deutschen Fürsten die Reichs-verfassung anerkannt hatten, daß wesentlich sein Zaudern die Schuldtrug, wenn einige noch damit zögerten. Sodann betont er seinePflicht und seinen Willen, dem deutschen Volke ein Vaterland undeine freie Verfassung zu verschaffen. Aber die Leidenschaftlichkeitder Versicherung verbürgte keineswegs den Ernst und den Nachdruckder Ausführung. Wohl eröffnete der König mit Bayern , Sachsenund Hannover , welche allein die Reichsverfassung noch nicht an-erkannt hatten, Verhandlungen über eine Revision der Reichs-verfassung im föderativen und konservativen Sinne, und es wurdeder Entwurf einer Reichsverfassung fertiggestellt, der dann in Erfurt von demDeutscheu Parlament" 1850 kurz beraten und an-genommen worden ist und als Erfurter Verfassung oder als Unions-verfassung bezeichnet zu werden pflegt. Allein Bayern erhob vonAnfang an Einrede gegen die Bestimmung, daß Prenßen dieReichsvorstandschast also die Stellung eines Oberhauptes über-