Weise über die „monströsen" Einrichtungen gespottet, die so wieder-hergestellt wurden, und ihre Beseitigung bei und nach der Annexionim September 1865 als sein besonderes Verdienst in Anspruchgenommen, aber damals hat er dazu mitgewirkt, diese Zuständezu erneuen.
Im allgemeinen war ein solcher Druck nicht nötig. AlleStaaten beeilten sich, ähnlich wie Hamburg , das Gesetz über dieGrundrechte des deutscheil Volkes aufzuheben und den Regierungenunbequeme Verfassungsbestimmungen zu beseitigen. In Bremen geriet der Senat im September 1851 darüber mit der Bürger-schaft, die manche angegriffene Satzung festhalten wollte, in Kon-flikt und rief den Bund an. Der Bund schickte im März 1852einen Kommissar nach Bremen , unter dessen Beihilfe der Senatnun nicht nur die zuerst verlangten Verfassungsänderungeu durch-führte, sondern auch die Freiheit der Presse und der Vereine be-schränkte und die Gerichtsverfassung modifizierte.
Ähnliche Kämpfe sah die Stadt Frankfurt, uur daß sie sichhier vorzugsweise um eine einzelne, anderer Orten nicht so hervor-ragende Frage drehten, um die bürgerliche und staatsbürgerlicheStellung der Juden und der Beisassen, und ferner besonders ver-wickelt wurden durch die Einmischung einer Gruppe von Bürgern,die von Österreich abhängig waren. Bismarck schrieb darüber, daßdie Staaten über den bezüglichen Antrag am Bunde nicht nachstaatsrechtlichen Gründen, sondern nach politischen Rücksichten ent-scheiden würden.
Die Reaktion in einzelnen Bundesstaaten, außer
In Altenburg benutzte man 1854 die gute Stunde, um dieDomänenfrage nach den Wünschen des fürstlichen Hauses zu regeluund der Landesvertretung das Recht zu nehmen, von sich ausGesetzesvorschläge zu machen. In Waldeck und Meiningen kassierteman ebenfalls die Gesetze, welche die Domänen für Staatsgut er-klärten. In Waldeck kam es zu einer Teilung, in Meiningen er-wuchs daraus ein Rechtsstreit, der jahrelang fortgesetzt wurdeund eine ganze Litteratur erzeugte. Am schroffsten trat die Lippesche
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