Wahlrecht der Beamten. Diäten.

607

Bismarck das bei der Stellung des Bundesrats und semer Aus-schüsse für unmöglich erklärte. Der Bundeskanzler allein müsse dieVerantwortung tragen.

Aber schließlich kam man über diese Dinge noch leidlich hin-weg. So leidenschaftlich zeitweise der Kampf tobte, die Erinnerungan Frankfurt und Erfurt mahnte zu dringend, jetzt nicht umeinzelner, doch mehr theoretischer Forderungen willen die Gründuugdes Reiches zu verhindern oder zu verschleppen.

Ohne größeren Kampf gelang es Bismarck, die Bedenken zuzerstreuen, die gegen das allgemeine und gleiche Wahlrecht gelteudgemacht wurden. Beseitigt wurde dagegen der Artikel des Ent-wurfs, der den Beamten das passive Wahlrecht nahm, und derArtikel 22 über die Öffentlichkeit der Verhandlungen wnrde durch denZusatz erweitert:Wahrheitsgetreue Berichte über Verhandluugeuin den öffentlichen Sitzungen des Reichstags bleiben von jederVerantwortlichkeit frei!" Nur nach langen, mit leidenschaftlichen Er-innerungen an die Angriffe der Konsliktszeit erfüllten Kämpfen gabBismarck hierin nach. Dagegen setzte er den Beschlüssen, welchesür die Abgeordneten Diäten verlangten, und der Forderung, diePräsenzstärke des Heeres und die dafür erforderlichen Ausgabennicht dauernd, sondern jährlich durch ein Etatgesetz festzustellen, un-beugsamen Widerstand entgegen. Bei der Beratung über die Diätenbat Bismarck, doch jetzt von einem Beschluß abzusehen, daß den Ab-geordneten Diäten gezahlt werden müßten. Die Regierungen seieneinig in dem Entschluß, dem jetzt unter keinen Umständen zuzu-stimmen. Man möge ihnen Zeit lassen,beruhigende Erfahrungenüber die Wirkungen eines bisher noch wenig erprobten Wahlgesetzeszu sammeln". Sollten sich aus der Diätcnlosigkeit Mißstände er-geben, oder sollte sich herausstellen, daß man ohne Gefahr Diätenbewilligen könne, so ließe sich das später immer noch einführen.Trotzdem beschloß der konstituierende Reichstag am 30. März 1867mit 136 gegen 130 Stimmen, daß Artikel 32 des Entwurfs derBundesverfassung, welcher den Abgeordneten Diäten versagte, er-setzt werde durch den Antrag, daß ihnen Diäten in bestimmterHöhe aus der Bundeskasse gezahlt werden sollten. Da aber Bis-marck sest blieb bei der Erklärung, daß die Bundesregierungen dem