Der Friede. Die Vollendung des Reichs.

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uns das Elsaß mit Straßbnrg und einen Teil von Lothringen mitMetz ab und zahlte 5 Milliarden Franken als Kriegsentschädigung.

Kaiser und Reich.

Aber der Krieg brachte uns noch weit mehr: er vollendete dieEinheit. Baden war schon längst dazu bereit, und Hessen konnte nichtwiderstehen; die Regierungen von Bayern und Württemberg sträubtensich zwar lange gegen den Gedanken, einen Teil ihrer Selbständig-keit aufzugeben, aber ihr Widerstand sand keine Unterstützung imVolke. Unter dem Eindruck der gemeinsamen Siege und iu derWaffenbrüderschaft der bayerischen Regimenter mit den Preußeuuud den übrigen Norddeutschen hatte der zumeist in Unkenntnisund in konfessioneller Verhetzung wurzelnde Gegensatz den Bodenverloren, der bisher dem Partikularismus der Regierungen Kraftverlieh. Bismarck wnßte überdies dem empfindlichen Bayernkönigeden Übergang mit äußerstem Geschick zu erleichtern und zn ver-schönen, und so kounten endlich am S. Dezember dem Reichstagedes Norddeutschen Bundes die Vertrüge vorgelegt und von ihmangenommen werden, durch welche Hessen, Baden, Württemberg undBayern in den Norddeutschen Bund eintraten. Es waren Bayern undWürttemberg einige Sonderrechte bewilligt worden, im übrigen bliebdie Verfassung des Bundes unverändert, nur wurde am 10. Dezember1870 beschlossen, daß der Bund den Namen Deutsches Reich uudder König von Preußen als Inhaber des Präsidiums des Bundesden Titel Deutscher Kaiser führen solle. Eine Deputation desReichstags begab sich nach Versailles , um König Wilhelm zu bitteu,durch Annahme der deutschen Kaiserkrone das Einigungswerk zuweiheu", und am 18. Januar 1871, dem 170jährigeu Gedenktageder Krönung des ersten Königs von Preußen , wurde im Spiegel-saale des Schlosses zu Versailles vor einer großen Schar deutscherFürsten und Prinzen und Abteilungen der Truppen, welche dieFahnen begleitet hatten, die Urkunde verlesen, durch welche KönigWilhelm die Kaiserwürde übernahm.

Es war keine Krönung, sondern ein Akt der Gesetzgebung.Der König als Haupt des Norddeutschen Bundes vollzog und be-stätigte den Beschluß des Reichstags, daß das Haupt des Reiches