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städtischen Behörden notwendig waren. Sie beseitigten namentlich vielzu einer Art Gewohnheitsrecht gewordenen Mißbrauch, den dieBürger ans eigener Kraft nicht hätten heben können. Aber sievernichteten zugleich die wenn auch thatsächlich gelähmte, aber dochrechtlich fortbestehende Selbstverwaltung und brachten dadurch dieBürger in Gefahr, in völlige Teilnahmlosigkeit und Gleichgültigkeitzu versinken.
Im Westen und Süden Deutschlands war es mit wenigAusnahmen nicht anders, weder in den bayerischen Städten, nocham Rheine. Das einst so stolze Köln war eine Bettlerstadt, undauch unter den übrigen Städten erhoben sich nur ganz einzelneüber den allgemeinen Verfall. Namentlich darf die stolze Bezeich-nung als Reichsstadt nicht verleiten, Glanz und Kraft oder auchnur mäßigen Wohlstand und Ordnung zu vermuten. Unter denReichsstädten waren völlig heruntergekommene Orte. Hie und dawurde durch Bauten uud Hofhaltung eines Fürsten oder durchGründung einer hohen Schule oder eines ähnlichen Institutseine Stadt gehoben, aber weder Wolfenbnttel noch Braunschweig ,noch Weimar, Kassel , Halle oder irgend eine andere Stadt gewannenein Leben von größerer selbständiger Kraft. Ein Beispiel solchvorübergehenden Glanzes bietet das mecklenburgische Bützow , wofürstlicher Zorn 1760 eine Gegenuniversität gegen Rostock gründete.Die Zahl der halbjährigen Immatrikulationen stieg nur je einmalauf 20 und auf 17, meist waren es nur etwa 4, uud 1789 wurdedie Universität wieder aufgehoben. Immerhin hatte das Unter-nehmen der Stadt einen jährlichen Umsatz von etwa 8000 Thalerngebracht und den Zuzug von etwa einein Dutzend Familien, diebesser gestellt waren und eine höhere Bildung hatten, als die1800 Einwohner des wesentlich vom Ackerbau lebenden Städtchens;und an diesen Kern schlössen sich manche andere an, pensionierteOffiziere, Beamte uud einige Adlige, die dnrch diese Verhältnisse an-gezogen wurden, in Bützow Wohnung zu nehmen. Die Stadthatte eine für ihre Größe viel zu umstündliche Verwaltung. Siewurde regiert von dem Magistrat, der aus einem rechtsgelehrtenBürgermeister und vier vom Herzog auf Lebenszeit ernanntenSenatoren bestand. Sie hatte Gerichtsbarkeit und übte sie in zwei
Kaufmann, polit. Geschichte. 2