Gesetz der großeil Zahlen.
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Wir bemerken zunächst, daß die Ausdrücke u m , v m , w m allgemeineGlieder konvergenter Reihen in bezug auf m sind. Deshalb können wirdie Zahl m i = m 1 (a, à , r¡) so groß wählen, daß erstens für die
Abschätzungen (I), (II) und (III) gültig werden und zweitens
U i U m + V m + W m) < I
m=m 1
(14)wird.
Dann ist erstens die Wahrscheinlichkeit dafür, daß für wenigstens einm ^ m i c ^ e Relation
I f- 1 I
^ Z(«m.o)
erfüllt wird, nicht größer als
>1
2 ¿(»„.o) < 2 «„•
m=m i w=mj
Zweitens ist die Wahrscheinlichkeit dafür, daß für wenigstens einPaar m, k ( m m 1 , 1 <1 k m a ) die Relation
^ o) ^ ( ^»i. k) ^ ^
besteht, nicht größer als
z(n m .o) xi n m,u)
2 2B(n m 0 , n m le ) < 2 v m .
m=m i £=l m=mj
Drittens ist die Wahrscheinlichkeit dafür, daß für wenigstens einn^>n m¡ , o, wenn m und k durch
(15) n mk <n<n mk + 1
bestimmt werden, die Relation
n(n)
(C)
besteht, nicht größer als
x(n) x(n m ,u)
> e
G» Til — 1 ce
2 2 C( n m ,lc> n m,lc +1)< 2, W m-
m—mx &=0 m=m i
Deswegen liefert uns die Ungleichung (14) folgendes: Mit einer Wahr-scheinlichkeit > 1 — \ dürfen wir behaupten, daß für kein n n m¡t o,
u
wenn m und k durch (15) bestimmt werden, irgendeine der Ungleichungen(A), (B), (C) bestehen wird.