Abbildungen kompakter Räume.
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die so beschaffen sind, daß es zu jedem Paare F <= G , wo F eine ab-geschlossene und G eine offene Teilmenge des Raumes R ist, wenigstensein der Inklusion
genügendes Gebiet (9) gibt 14 ).
Wir betrachten unter den Umgebungen V(x*), die im Beweise desSatzes II (§8) vorkommen, nur diejenigen, die, der Vorschrift des § 3gemäß, den Mengen (9) entsprechen. Es sollen diese V(x*) bzw.
heißen. Um zu beweisen, daß die V n dem ursprünglichen Umgebungs-system {U(x*)} des Raumes R' 1 ' (vgl. § 8) gleichwertig sind, brauchtman nur wörtlich die Überlegungen des entsprechenden (End-) Teiles des§ 8 zu wiederholen und dabei unter U(x) eine in (8) vorkommende Um-gebung U n des Punktes x zu verstehen. Da die V n nur in abzählbarerMenge vorhanden sind, so wird damit die Geltung des II. Abzählbarkeits-axioms im Räume R*, und folglich der ganze Satz VI bewiesen.14. Wir schreiten jetzt zum Beweise des folgenden Satzes:VII. Jeder kompakte metrisierbare topologische Raum ist stetiges Bildeiner beschränkten, nirgends dichten, abgeschlossenen Menge reeller Zahlen.
Beweis. Es sei R ein den Voraussetzungen unseres Satzes genügen-der Raum, in dem wir uns eine feste Metrik eingeführt denken.
Es existiert dann (zufolge des Borel-Lebesgueschen Überdeckungs-satzes) für jede natürliche Zahl m ein endliches System von Gebieten:
(10)
F <= G n <= G
(11)
FF F
1 ) '2' * ' *' r « >
(12)
% m ={ur,ur,...,iiz)
die so beschaffen sind, daß
I
(13) R = Ui l und für jedes i £ 1 à ( 17") < -
i= i m
ist.
(14)
Wir sagen nun, daß das endliche System natürlicher Zahlen
[¿i, ..., i n J
ausgezeichnet ist, falls für jedes k m
I ,
nicht leer ist.
") Die G„ sind einfach die Vereinigungsmengen ^je endlich vieler unter denMengen (8).