- 9 —
Die Werbeausschüsse werden ermessen können, ob etwa einsAuswahl der zu Besuchenden zu treffen sei.
Die Verteilung von Werbeblättern (namentlich auch durchVermittlung von Vereinen an ihre Mitglieder, durch die Schulenderart, daß die Schulkinder daheim je ein Werbeschreiben abgebenoder straßenweise austragen, Versendung an ausgewählte Adressen,nach dem Gottesdienst am Ausgang der Kirche usw., die Sorge fürörtlich eingestellte Werbeartikel in den Zeitungen), das alles kannjedenfalls vielfach noch weiter ausgestaltet werden. Das muhnamentlich dann geschehen, wenn man glaubt, von persönlichenlückenlosen Besuchen mit Rücksicht auf örtliche Verhältnisse aus-nahmsweise absehen zu dürfen.
Die Vertrauensmänner und Werbeausschüsse seien gebeten,diese Werbemöglichkeiten Punkt für Punkt durchzugehen, dami:nichts versäumt werde, was für den Enderfolg wichtig ist.
Dabei kann nicht dringend genug empfohlen werden, ein be-stimmtes Mitglied des Werbeausschusses mit der fortlaufendenPressearbeit ausdrücklich und verantwortlich zu betrauen. Es muhunter allen Umständen vermieden werden, daß ein Mitglied sichhoffnungsvoll auf ein anderes verlasse und daß schließlich — nichtsgeschieht. Das mit der Pressearbeit betraute Mitglied wird sichzweckmäßig der Mitarbeit schriftstellerisch gewandter und ange-sehener Mitbürger und Mitbürgerinnen versichern.
Von guter Wirkung war es mancherorts, wenn die Presse-Aufsätze mit Namen gezeichnet waren. — Es ist nicht nötig, daß mansich selbst fortgesetzt mit dem Abfassen neuer Artikel abmüht. DieAufsätze der großen Blätter, die Aufrufe, Werbeblätter und auch derLeitfaden enthalten ausreichende Gedanken und Darstellungen, diesich in geänderter, gekürzter oder auszugsweiser Form zugkräftig füröffentliche Einsendungen eignen dürften. Tag für ?ag aber müßteeine knappe Notiz an einer nicht übersehbaren Stelle, am besten imörtlichen Redaktionsteil, die Zeichnungspflicht immer wieder denLesern packend zu Gemüt führen — ehe es zu spät ist.
Wer durch Krankheit, anderweitige Überlastung oder sonstigeGründe verhindert ist, das wichtige Amt eines Vertrauensmannesseiner vollen Bedeutung entsprechend auszuüben, wolle bei der zu-ständigen Amtsstelle für einen Ersatzmann Sorge tragen. Wer dieArbeit allein nicht bewältigen kann, wird sich der Mithilfe geeigneterMänner und Frauen zu versichern haben.