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Leitfaden und Nachschlageblätter zur Werbearbeit : zur 7. Kriegsanleihe
Entstehung
Seite
19
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VI.

Die Beamtenschaft.

^ßökV Beamte mühte ohne weiteres ein Werber sein, wie dasviele Angehörige dieses Standes seither schon gewesen sind. Beiden vielfachen Berührungen mit der Bevölkerung in u.rd außer Diensthat er wie Wenige Gelegenheit, günstigen Einfluß zu üben undgute Erfolge zu erzielen. Mit den im Zeichnungsgeschäft auftauchen"oen Fragen und namentlich mit den die Sicherheit der Kriegs-anleihe betreffenden volkswirtschaftlichen Unterlagen wird er sichleicht vertraut machen. Erfahrungsgemäß ist von erfreulicherWirkung das Eingreifen in die Erörterung nach den Werbevorträgen.Einige wenige Worte, gesprochen von einem Beamten, hinter demdas Vertrauen seines Kreises steht, können oft mehr als langeReden nützen, selbst dann, wenn er nur wiederholt, was vorher oderanderwärts auch schon ausgesprochen oder gar geschrieben undgedruckt wurde. Dem Verfasser dieser Blätter wurde in einer Ver-sammlung von einem Vormundschaftsrichter in öffentlicher Aus-sprache erklärt, daß die Anlage von Mündelgeld in Kriegsanleihesich leichter vollziehe, wenn man dein Vormund aufklärende Unter-lagen für die Beurteilung der Sicherheit und anderer mit derKriegsanleihe zusammenhängender Fragen mündlich oder gedrucktübermitteln könnte. Jetzt liegt gedrucktes Material hierüber vor,das sich alle Beamten aneignen möchten, nm überzeugenü wirkenzu können.

Das gilt selbsi verständlich für alle Werber, nicht nur für dieBeamten.

VII.

Geistlichkeit.

Mancherorts hat die Geistlichkeit den Wunsch geäußert, reich-liche Unierlagen in die Hand zu bekommen, die in der Predigtzweckentsprechende Verwendung finden können. Soweit die Geist-lichen nicht selbst Vertrauensmänner sind, möchten deshalb dieVertrauensmänner gebeten sein, die Geistlichkeit damit zu ver-sehen. Dankenswert wäre es, wenn die Geistlichkeit es nicht bei der