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Leitfaden und Nachschlageblätter zur Werbearbeit : zur 7. Kriegsanleihe
Entstehung
Seite
35
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Weichsschuwbuch.

Wer seine Beträge an Kriegsanleihe in das Reichsschuldbucheintragen läßt, hat gar keine Sorge mit der Ausbewahrung der Stücke.(Sie können nicht verloren gehen. Auch Zinsscheine können nichtabhanden kommen, weil es solche dabei nicht gibt. Ein Unberufenerkann über Kapital und Zinsen nicht verfügen.)

Ein entsprechender Antrag auf Eintragung der Schuldbuchforderung kann gleich bei der Zeichnung gestellt werden. DerZeichnungspreis ermäßigt sich dabei auf 97,30 A gegenüber sonst 98 A.Bedingung ist nur, daß vor dem 15. Oktober 1918 eine Empfang-nahme von Stücken nicht verlangt wird. Man kann auch später dengezeichneten Betrag eintragen lassen, doch hat man dann natürlichkeinen Anspruch mehr auf den ermäßigten Zeichnungspreis von97.80

Die Zinsen für eingetragene Beträge werden 10 Tage vor Ver-fall portofrei ins Haus geschickt oder auf irgend ein Konto überwiesenoder gutgeschrieben oder bei einer öffentlichen Kasse zur Abholungbereit gehalten, ganz wie man es wünscht und vorschreibt.

Der Zeichner tut gut daran und fördert den bargeldlosenZahlungsverkehr, wenn er (am besten gleich bei der Zeichnung!)den Antrag stellt, daß ihm jeweils die Zinsen durch Überweisungauf das Konto bei seiner Bank> Sparkasse oder Kreditgenossenschaftoder dem Postscheckamt überwiesen werden. Je nachdem, ob und woer ein Konto hat.

Eintragung und Verwaltung der Schuldbuchforderung sindgebührenfrei. Nur bei Ausreichung von Stücken wird eine Gebührerhoben und zwar 75 Pf. für je 1000 Mark, mindestens 2 Mark.

Gerade auch in ländlichen Kreisen hat man sich überraschendschnell mit dieser Art von Geldanlage befreundet. Dies wohldeshalb, weil man ein ähnliches Verhältnis hat, als wenn manein Sparkassen-Guthaben unterhielte.

Verpfändung von Schuldbuch Ginlrügen:

Sie ist, was nicht genügend bekannt ist, auch möglich und er-fordert nur einen Antrag an die Reichsschuldenverwaltung in Berlin .Ebenso einfach ist späterhin die Löschung nach Erledigung des Pfand-geschäfts.