die 41/2 ^ Reichsschatzanweisungen von 19! 7 ebenfalls der Am--ft«ck>ekurs von 98?^ —,
unverzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und der Bundesstaaten mit höchstens 1 Jahr Laufzeit bis zu 85 A des Nennwertes,
andere Reichs- und Staatspapiere einschließlich der Schuldbu<t>forderungen, sowie die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oderVerbänden ausgegebenen festverzinslichen, auf den Inhaber lauten-den, mündelsicheren Werte, sofern sie an einer deutschen Börsenotiert werden, bis zu 75 A und die übrigen nach dem Bankgesetzin Klasse > beleihbaren Wertpapiere bis zu 70 A ihres Kurswertes.
Matzgebend ist der Kurswert vom 25. Juli 1914 oder der zu-letzt vorher notierte.
Auch eine grotze Anzahl sonstiger Wertpapiere ist beleihba?,»ach den näheren Festsetzungen.
Teilrückzahlungen können jederzeit geleistet werden.
Die näheren Bedingungen sind bei den Darlehnskassen»rjragen.
Da die 5 ^ Kriegsanleihe ruud 5,10 A Zins erdringt — je98 Mark Kapital tragen 5 Mark Zinsen — und die Verzinsung einesbei der Darlehnskasse entnommenen Darlehens im Betrage von100 Mark für ein volles Jahr bei einem Zinsfuß von 5^/z^ nachden für die Darlehnskassen geltenden Darlehnsbedingungen rund5,20 ^ erfordert (365 Tage), so ist der Aufwand für einen Zeichner,der keine Barmittel zur Verfügung hat und den Kredit der Dar-lehnskassen in Anspruch nimmt, nur rund 10 Pf. auf je 100 MarkNennwert, für !000 Mark also nur 1 Mark, für ein ganzes Jahr.Das mögen auch Fonds-Verwaltungen bedenken.
Wer den Verkehr mit den Banken, Sparkassen, Kreoitgenossenschasten bequemer hat, kann sich selbstverständlich auch an diekwenden.