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Leitfaden und Nachschlageblätter zur Werbearbeit : zur 7. Kriegsanleihe
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^hren wird alles, was dann noch im Umlauf isi, heimgezahlt undzwar mit 120, 115 oder 110 je nach dem Zinsfuß, den diedann noch umlaufenden Schatzanweisungen haben. Das kleinsteStück der Schatzanroeisungen ist 1000 Mark. (Bei der Kriegsan-leihe-, die besonders auch für die kleineren Sparer in Betracht kommt,geht dagegen die Stückelung bis herunter zu 100 Mark).

Was vorteilhafter ist, Kriegsanleihe oder Schatzanweisungenzu zeichnen, läßt sich von vornherein nicht berechnen, weil man nichtweiß, auf welchen Zeitpunkt die Verlosung der einzelnen Stücketrifft. Man hat eben die Aussicht, schon vom 1. 7. 1918 ab mit 110 ^herauszukommen und ist natürlich bei so früher Verlosung im Vor-teil. Kommt man erst nach vielen Jahren heraus, so kann es sein(es kann so sein), das; mitterweile mit einem obigen Kriegsan-leihestück ein größerer Ertrag erzielt worden wäre. Irgendwann mußman mit 110 A soder nach einer Kündigung mit 115 oder 120)in der Verlosung herauskommen.

Gleichviel ob man sich für Kriegsanleihe oder für Schatzan-weisungen oder für beides entscheidet, in jedem Falle erwirbt maneine gut verzinsliche und sichere Geldanlage, daneben aber auchdas Bewußtsein, sag man mithalf zum Durchhalten und damitWM Siege!

Ast eine Kerabfetzung des Zinsfußes möglich?

Es ist wohl denkbar, daß in späteren Jahren der deutsche Geld-markt wieder Verhältnisse sieht, die weiterhin einen igenZinsfuß als ungerechtfertigt, wenn nicht gar als ungerecht erscheinenlassen. Vorsorglich hat deshalb die Reichsleitung sich die Möglichkeitoffengehalten, nach 1925 mit vorgängiger Aufkündigung den Zins-fuß herabzusetzen. Ävann das sein wird, weiß heute niemand;das kann sehr wohl viele Jahre nach l924 sein. Eine Herabsetzungdes Zinsfußes ist nämlich nicht möglich, ohne daß die Reichs-finanzverwaltung die bare Rückzahlung des Kapitals zum Nenn-wert (zum Nennwert; mit dem Kursstand hatdas also nichts zu tuu!) denjenigen anbietet, die mit derZlnsfußherabsetzung etwa nicht zufrieden sind. Hat man nach derAufkündigung von der also niemand wissen kann, ob und wannsie kommen wird eine besser verzinsliche und ebenso sichereMöglichkeit, das Geld anderweitig anzulegen, so läßt man sichselbstverständlich sein Kapital bar zum Nennwert zurück-