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Leitfaden und Nachschlageblätter zur Werbearbeit : zur 7. Kriegsanleihe
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Erbietet sich der Vertrauensmann, ^eichnungsscheme selbstauszufüllen, so soll er doch die Entscheidung darüber, an welcheVer7nittlungsstelle der Zeichnungsschein im Einzelfall wstterzn-geben sei, dem Zeichner überlassen. Niemand soll sagen können,daß der Vertrauensmann nach eignen Sonderwünschen »erfuhr

VI!. Kriegsanleihe.

Sie ist wieder 5 A ig, wieder seitens des Reichs unkündbarbis 1. 10. 1924. Ob aber zu diesem Zeitpunkt das Reich die Kün-digung vornimmt, hängt davon ab, wie die Verhältnisse des GeldMarktes sein werden. Das Reich muh nämlich die baren Mittel zurVerfügung haben für den Fall, daß die Anleihe-Inhaber die bareRückzahlung wünschen. Das können sie, wenn ihnen ein geringererZinsfuß nicht genügt und sie anderweitig bessere Anlage für ihr Geldhaben. Es kann also sehr wohl sein, daß die Kündigung erst unge-zählte Jahre nach 1924 erfolgt.

Vor 1. Oktober 1924 ist eine Kündigung und damit eineZinsfnßheravsetzung unter allen Umständen ausgeschlossen.

Das Wortunkündbar" bedeutet übrigens nicht, daß derGläubiger (der Zeichner oder spätere Erwerber) sich nicht wiederflüssiges Geld verschaffen kann. Braucht er wieder Geld, so kann erjederzeit verkaufen oder Wertpapiere sich beleihen lassen.

Schatzanweisungen.

Von Juli 1918 ab finden Auslosungen der neuen 4^/oigenSchatzanweisungen statt und zwar alle halbe Jahre. Schatzan-weisungen, die gezogen werden, sind damit zur Rückzahlung mit110 °/ fällig Jahr danach).

Vom 1. Juli 1927 ab, also frühestens zu diesem Zeitpunkt,können die bis dahin nicht verlosten Schatzanweisungen zur Rück-zahlung zum Nennwert gekündigt werden. Wer sein bares Geldnicht haben will, kann statt dessen nach seiner freien Wahl eine4 ^ ige Schatzanweisung beziehen, die gleichfalls verlosbar ist undzwar mit 115°^. Frühestens 10 Jahre nach der ersten Kündigungkann das Reich wieder kündigen. Wer dann sein bares Geld nichtwünscht, kann statt dessen eine 3^. A ige Schatzanweisung beziehen,die gleichfalls verlosbar ist, aber mit 120 ^. Spätestens in 50