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Leitfaden und Nachschlageblätter zur Werbearbeit : zur 7. Kriegsanleihe
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Vertretern sachverständiger Gruppen geprüft und als ansreichenbanerkannt worden sind. Die auf diese Weise an den Markt kommendenStücke werden angesammelt, bis ihre Wiederunterbringung möglichist, was aber den Verkäufer nicht berührt. Er erhält den Preis fürseine Stücke und hat weiter nichts oamit zu tun. Dagegen gibt esselbstverständlich keine Möglichkeit, eine feste Zusage darüber ab-zugeben, zu welchem Kurse das späterhin möglich sein wird. (Erkann natürlich auch steigen). Aber wer in der praktischen Werbe-tätigkeit steht, weitz, daß es den Zeichnern nicht so sehr auf dieSicherung gegen einen etwaigen kleinen Kursausfall als vielmehrdarauf ankommt, daß sie sich auf die jederzeitige Umsatzmöglichkeitder Kriegsanleihe unbedingt verlassen können, auch dann, wennetwa einmal eine große Anzahl von Kriegsanleihe-Besitzern gleich-zeitig wieder bares Geld wünscht.

Falls nicht verkauft, sondern beliehen werden soll, gilt das-cdie Darlehnskassen Gesagte.

Me Darlehnskassen (Reichsdarlehnskassen).

Sie gewähren bare Vorschüsse gegen Hinterlegung von Wert-papieren und Waren. Auch Schuldbuch-Eintragungen und Hinter-legungsscheine der Reichsbank und der öffentlichen Banken sindbelsihbar!

Der Zinsfuß beträgt für die weitere Dauer des Krieges 5-/,wenn das Darlehen nachweislich zur Bezahlung gezeichneter Kriegs-anleihe verwendet wird (für andere Zwecke zur Zeit 5^ A). DasDarlehen wird in der Negel auf 3 Monate gegeben, doch läuft esauch nach dieser Zeit ohne Förmlichkeiten und Umständlichkeitenweiter. Man braucht also bei regelmäßiger Zinszahlung nichtzu befürchten, dah zur Unzeit das Darlehen zurückgefordertwerden könnte. Amtlich ist e^lärt, dasz die Darlehnskassen nochmehrere Jahre nach Kriegsschlutz bestehen bleiben.

Beliehen werden:die Kriegsanleihen und die Cchuldbuchforderungen der Kriegsanleihenbis zu 85 A des Beleihungswerts. Der Berechnung ihres Beleihungs-wertes werden folgende Kurse zugrundegelegt: für die 5 A Kriegs-anleihen der letzte Ausgabekurs von 98 für die 5^ Reichsschatz-anweisungen von 1914 und 1915 der Kurs von 99 ^, für die 4^ ?^Neichsschatzanweisungen von 1916 der Ausgabekurs von 95 für

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